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Der Europäische Hochschulraum -  Bologna-Prozess  

Der Bologna-Prozess ist ein grundlegender Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung (mittlerweile beteiligen sich 48 europäische Länder und die Europäische Kommission) war, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Personals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist.

Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Übereinkommen der teilnehmenden Länder, in dem sie sich dazu bereit erklären, ihre nationalen Hochschulsysteme entsprechend zu reformieren.

Gleichzeitig steigern die europäischen - und somit auch die österreichischen - Hochschulen ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext.

Im Rahmen der 10-Jahres-Jubiläumskonferenz 2010 in Budapest und Wien wurde der Europäische Hochschulraum ausgerufen. Nunmehr gilt es, die in den regelmäßig stattfindenden Ministerinnen-Konferenzen/Minister-Konferenzen vereinbarten Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Reformvorhaben weiter voranzubringen.

Die wesentlichen Eckpunkte des Europäischen Hochschulraums - Bologna-Prozesses sind u.a.:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • dreistufiges Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD)
  • European Credit Transfer und Accumulation System - ECTS
  • Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler
  • Lebenslanges Lernen
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
  • Europäische Dimension der Hochschulausbildung
  • Stärkung der sozialen Dimension der Hochschulbildung
  • Beschäftigungsfähigkeit

Zuletzt haben sich die Ministerinnen/Minister für Hochschulbildung im Mai 2018 bei ihrer Konferenz zum Europäischen Hochschulraum in Paris darauf verständigt, den Fokus im Bologna Prozess auf die Wahrung akademischer Grundwerte wie die Autonomie der Hochschulen und die akademische Freiheit, auf die Innovation in Lehre und Lernen sowie auf die Digitalisierung zu erweitern. Ein besonders ambitioniertes Ziel wurde in der Entwicklung von transnationalen Kooperationen - u.a. durch die Schaffung von sogenannten "Europäischen Universitäten" - gesetzt.

Bis zum Jahr 2020 soll aufgrund der Reformen des Bologna-Prozesses eine Steigerung der Mobilitäten im Hochschulbereich erreicht sein, durch welche mindestens 20 Prozent der Graduierten im Europäischen Hochschulraum einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt absolviert haben.

Weiterführende Links

  • Stipendien, Mobilitätsprogramme, Nachwuchsförderungen ()
  • Hochschule (Your Europe)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2019

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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