biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Coronavirus-Infos
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Wohnen in Biberbach
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • Handysignatur / ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Feuerwehr
      • Friedhof
      • Gesundheit
      • Landeskindergarten
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Volksschule
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Pfarramt
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Formen von Gewalt an Frauen

Wenn Sie Gewalt an Frauen beobachten oder klare Hinweise dafür haben, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten, dass einer Frau Gewalt angetan wird. Sprechen Sie die Frau darauf an und vermitteln Sie ihr das Gefühl, dass sie sich Ihnen anvertrauen kann.

Welche Formen von Gewalt an Frauen gibt es?

Die meisten Frauen reden nicht über die ihnen angetane Gewalt. Oft schämen sie sich oder sind nicht genügend über Hilfsmöglichkeiten informiert.

Gewalt an Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf. Sie kann auf

  • physischer,
  • sexueller,
  • psychischer,
  • ökonomischer oder
  • sozialer

Ebene ausgeübt werden.

Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer Familie: 90 Prozent aller Gewalttaten werden nach Schätzungen der Polizei in der Familie und im sozialen Nahraum ausgeübt. Die Dunkelziffer bei familiärer Gewalt ist sehr hoch.

Die Übergänge der verschiedenen Gewaltformen sind oft fließend. Körperliche und sexuelle Gewalt sind immer unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Nicht nur körperliche und sexuelle Übergriffe, sondern auch Psychoterror, Erniedrigung, Verbote und soziale Isolation stellen Gewalt dar und dienen dem Mann als Mittel der Macht und Kontrolle über die Frau.

Männliche Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten, in jedem Lebensalter und in jeder Kultur statt.

Körperliche Gewalt

Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig: Schläge, Stöße, Tritte, Haare reißen, Verbrennen, Prügeln mit Gegenständen bis hin zum Totschlag.

Psychische Gewalt

Bei psychischer Gewalt sind Frauen wiederholt verbalen und emotionalen Misshandlungen oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Beschimpfungen, Demütigungen, Bedrohungen, Beleidigungen das Äußere und/oder den Charakter der Frau betreffend, Lächerlichmachen in der Öffentlichkeit). Folgen davon sind die Zerstörung des Selbstwertgefühls und der psychischen Gesundheit.

Sexuelle Gewalt

Werden einer Frau sexuelle Handlungen aufgezwungen oder aufgedrängt, spricht man von sexueller Gewalt. Dazu zählen z.B. erzwungene vaginale, orale oder anale Penetration, Zwang zu anderen sexuellen Handlungen, aber auch, wenn sich eine Frau gegen ihren Willen pornographisches Material anschauen muss, wird sie sexuell missbraucht. Diese Frauen sind Opfer von Aggressionen und von Machtmissbrauch.

Weitere allgemeine und juristische Informationen finden sich auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter dem Kapitel "Gewalt gegen Frauen".

Das Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen" ebenfalls auf oesterreich.gv.at bietet weitere Adressen von Einrichtungen, die mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.

Weiterführende Links

  • Gewalt gegen Frauen (→ BKA)
  • Polizei (→ BMI)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • Handysignatur / ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2022 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG