Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Ozonwarnung
Ab einem gemessenen Einstundenmittelwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird die Ozon-Informationsschwelle überschritten. Werte knapp darüber sind nur für besonders empfindliche Personen bzw. bei erhöhter körperlicher Tätigkeit gefährlich. Ein normaler Aufenthalt im Freien ist unbedenklich. Beachten Sie jedoch die weitere Entwicklung des Ozon-Wertes in Ihrem Aufenthaltsbereich.
Eine Ozonkonzentration über der Alarmschwelle (ab 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Einstundenmittelwert) kann zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atembeschwerden führen, insbesondere bei starken Anstrengungen im Freien während der Mittags- und Nachmittagsstunden. Besonders gefährdete Personen (z.B. Kinder, Personen mit Herz- oder Atemwegserkrankungen, Asthmakranke) sollten einen Aufenthalt im Freien, wenn möglich, vermeiden.
Weiterführende Links
Aktueller Ozonbericht (→ Umweltbundesamt)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres