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Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Fristen
  • Zuständige Stelle
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (z.B. Hotels, Freizeiteinrichtungen), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet jedoch Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.

Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, u.a.:

  • Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
  • Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
  • Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
  • Geförderte Darlehen
  • Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Fristen

In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, d.h. in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.

Zuständige Stelle

  • Das jeweilige Amt der Landesregierung
  • Die Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS)

Zusätzliche Informationen

Bei allen Förderungen ist eines ganz wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn Ihr Förderungsansuchen positiv erledigt ist!

Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bieten Ihnen neben der Landesregierung Ihres Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS) auch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).

Weiterführende Links

  • Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)

Rechtsgrundlagen

Hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 ff Bundesbehindertengesetz (BBG)

Zum Formular

Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.

Letzte Aktualisierung: 9. März 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Im Ort 279
+43 7476 82 50
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Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
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