biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Coronavirus-Infos
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Wohnen in Biberbach
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • Handysignatur / ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Feuerwehr
      • Friedhof
      • Gesundheit
      • Landeskindergarten
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Volksschule
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Pfarramt
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Tages- und Beschäftigungsstrukturen ("Beschäftigungstherapie")

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Für Menschen, die infolge von Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb nicht in der Lage sind, bieten die Bundesländer auf der Grundlage ihrer Zuständigkeit die Möglichkeit der Beschäftigung in Tages- und Beschäftigungsstrukturen an.

Die Arbeits- und Tätigkeitsschwerpunkte sind unterschiedlich. Neben Werkstätten mit einer Tagesstruktur werden auch Einrichtungen mit Wohnheimen angeboten. Durch fachkundige Betreuung und auf die individuelle Situation abgestimmte Aktivitäten sollen die Fähigkeiten der Menschen gefördert und weiterentwickelt werden. Einzelne Träger bieten Qualifizierungsgruppen, um Menschen mit Behinderungen an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

In den Tageswerkstätten gibt es keine Entlohnung, sondern ein Taschengeld. Bestehende finanzielle Leistungen, wie z.B. Familienbeihilfe oder eine allfällige Pension, bleiben davon jedoch unberührt. Seit 2011 sind diese Personen gesetzlich unfallversichert. Des Weiteren leben für Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturierenden Einrichtungen auf Grundlage von Novellen zum ASVG und zum FLAG seit 2014 nach einem gescheiterten Arbeitsversuch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmte Leistungen, wie z.B. die erhöhte Familienbeihilfe, Waisenpension, wieder auf.

Zuständige Stelle

  • Die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw.
  • Der Magistrat Ihres Wohnbezirkes

Verfahrensablauf

Die Aufnahme in eine Einrichtung der Beschäftigungstherapie erfolgt nach Anhörung eines Sachverständigenteams, das aus

  • Ärztinnen/Ärzten,
  • Psychologinnen/Psychologen,
  • diplomierten Sozialarbeiterinnen/diplomierten Sozialarbeitern und
  • Berufsberaterinnen/Berufsberatern

besteht.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Beschäftigungstherapie kann formlos bei der zuständigen Behörde eingebracht werden.

Rechtsgrundlagen

Teilhabe-, Chancengleichheits- oder Sozialhilfegesetze der Bundesländer

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • Handysignatur / ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2022 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG