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Behindertenanwalt des Bundes

Menschen mit Behinderungen können sich in Zusammenhang mit empfundenen Diskriminierungen auch an den Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt) wenden.

Der Behindertenanwalt ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz oder im Behinderteneinstellungsgesetz festgelegten Diskriminierungsverbotes diskriminiert fühlen. In Angelegenheiten des Versicherungsvertragsrechts kann, wenn dadurch die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderung wesentlich und in mehreren Fällen beeinträchtigt werden, vom Österreichischen Behindertenrat, dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und auch vom Behindertenanwalt eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung eingebracht werden. Bei Verstößen gegen gesetzliche Gebote oder Verbote im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes kann seit dem 1. Jänner 2018 auch der Behindertenanwalt neben der Klage auf Feststellung die allgemeine Verbandsklage auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung einbringen, sofern es sich beim Beklagten um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 3 UGB handelt. Der Behindertenanwalt bemüht sich, rasch und unbürokratisch Hilfe und Unterstützung anzubieten.

Der Behindertenanwalt ist in der Ausübung seiner Tätigkeit selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Wesentliches Element der Tätigkeit des Behindertenanwalts ist dabei der direkte Kontakt mit den Bürgerinnen/Bürgern, der in Form von regelmäßigen bundesweiten Sprechstunden und Sprechtagen (meist in den Landesstellen des Sozialministeriumservice) stattfindet.

Tipp

Für telefonische Auskünfte steht das Büro des Behindertenanwalts unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer 0800/80 80 16 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können mit einem Formular gestellt werden.

Wenn Sie eine Dolmetscherin/einen Dolmetscher für Gebärdensprache benötigen, sollten Sie dies rechtzeitig (zwei Wochen) vor dem Bürgersprechtag beim Büro des Behindertenanwalts bekannt geben.

Weiterführende Links

  • Behindertenanwalt (→ BMSGPK)
  • → Formular für schriftliche Anfragen an das Büro des Behindertenanwalts
  • Aktuelle Termine der Bürgersprechtage (→ Behindertenanwalt)
  • Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 13b ff Bundesbehindertengesetz (BBG)
  • § 13 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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