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Jugendcoaching

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Zuständige Stelle
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Jugendcoaching ist ein Serviceangebot an der kritischen Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben. Das Jugendcoaching bietet Unterstützung bei beruflicher Orientierung und bei der Auswahl der passenden Lehrausbildung, Qualifizierung oder alternativer Wege zur Integration in (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt an. Darüber hinaus wird bei persönlichen Problemlagen individuelle Beratung, Begleitung und Betreuung angeboten.

Das Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab der individuellen neunten Schulstufe, die sich Unterstützung auf ihrem weiteren Bildungs- oder Ausbildungsweg wünschen. Eine besondere Rolle nimmt das Jugendcoaching bei der Wahrnehmung der Ausbildungspflicht gemäß § 3 Ausbildungspflichtgesetz (ApflG) ein. Auch Jugendlichen mit Behinderungen sowie Jugendlichen mit Assistenbedarf bzw. mit multiplen Problemlagen soll das Jugendcoaching eine Zukunftsperspektive eröffnen und sie befähigen, eigenständig die für sie passende Entscheidung für ihre (Aus-)Bildung nach Beendigung der Pflichtschulzeit zu treffen.

Die Unterstützung umfasst Beratung, Begleitung, Betreuung und Case Management. Jugendcoaching erstellt ein Neigungs- und Eignungsprofil, führt eine Analyse der Stärken und Schwächen durch, stellt einen allfälligen Nachschulungsbedarf fest, zeigt berufliche Perspektiven auf und erstellt einen individuellen Karriere- und Entwicklungsplan. Beim Jugendcoaching handelt es sich um keine konkrete Ausbildung, sondern um ein Beratungsangebot.

Zuständige Stelle

Jugendcoaching wird von Trägereinrichtungen zur Förderung der Beruflichen Teilhabe angeboten.
Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (→ SMS) gefördert).

Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen aufgrund der Kommunikation in Gebärdensprache).

Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer (→ AK) oder an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) wenden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

  • Jugendcoaching (→ NEBA)
  • AusBildung bis 18 (→ BMA)
  • Jugendcoaching des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Wien, Niederösterreich und Burgenland (→ BSVWNB)
  • Jugendcoaching des Wiener Taubstummen-Fürsorge-Verbandes (→ WITAF)

Rechtsgrundlagen

  • Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
  • Ausbildungspflichtgesetz (APflG)
Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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