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ECTS-Punkte

Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) ist eines der Kernthemen im Europäischen Hochschulraum. Korrekt angewendet sorgt es für Transparenz und Vergleichbarkeit von erbrachten Studienleistungen, wodurch deren Anrechnung erleichtert und damit die Mobilität von Studierenden gefördert wird.

Die ECTS-Punkte ergeben sich aus der geschätzten Zeit/dem geschätzten Arbeitspensum ("workload"), die eine durchschnittliche Studierende/ein durchschnittlicher Studierender für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, Module etc. braucht.

Das Arbeitspensum setzt sich aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden. Dazu zählen:

  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Praktika
  • Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder Arbeit zu Hause)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen

ECTS-Punkte geben keine Auskünfte über den Lerninhalt, die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen der Studierenden/des Studierenden.

Ein ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichen Arbeitsaufwand für die Studierende/den Studierenden. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird für eine Vollzeitstudentin/einen Vollzeitstudenten mit 60 ECTS-Punkten bemessen. Das entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von ca. 1.500 Stunden.

Achtung

Für den Anspruch auf Familienbeihilfe für Studierende ist ab dem zweiten Studienjahr die Absolvierung von mindestens acht Semesterwochenstunden aus Wahl- oder Pflichtfächern oder 16 ECTS-Punkte des jeweiligen Studiums bzw. eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums nachzuweisen.

Weiterführende Links

  • ECTS (→ BMBWF)
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Letzte Aktualisierung: 1. Juni 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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