Bundespräsidentenwahl 2022
Sonntag, 09. Oktober 2022 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
1. Wahlgang
Die wichtigsten Informationen für die bevorstehende Wahl zusammengefasst
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Stimmabgabe bei der Bundespräsidentenwahl 2022 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen - am Wahltag min. 16 Jahre alt sind
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.
Wahlberechtigt sind Sie in jener Gemeinde, in der Sie mit Stichtag 9. August 2022 Ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten und im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wo/Wann kann gewählt werden?
Die persönliche Stimmabgabe ist im Stimmlokal Ihres zugeordneten Wahlsprengels (siehe Wählerverständigungskarte) möglich.
ACHTUNG!
Bitte beachten Sie die neue Einteilung der Wahlsprengel!
Zudem können in jedem Wahllokal Briefwahlkarten abgegeben sowie in allen Wahlsprengeln mittels
Wahlkarte gewählt werden.
Wahlsprengel 1und 2:
Volksschule Biberbach
Im Ort 8, 3353 Biberbach
7:00 – 14:00 Uhr
Wahlsprengel 3:
Hinterleitner Maschinenbau
Niederegg 251, 3332 Biberbach
8:00 – 13:00 Uhr
Wie kann gewählt werden?
- persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen
- mittels Wahlkarte oder in Form der Briefwahl
Bei Bedarf: besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission")
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Bei Bettlägerigkeit, Ortsabwesenheit am Wahltag bzw. ähnlichen Gründen, ist die Beantragung einer Wahlkarte möglich:
- Schriftliche Beantragung mittels formlosen Antrags bzw. Formular – Beantragung bis spätestens Mittwoch, 05.10.2022 möglich Beilegung eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich!
- Elektronische Beantragung mittels Antrag Wahlkarte Bundespräsidentenwahl 2022 bis spätestens Mittwoch, 05.10.2022.
- Persönliche Beantragung am Gemeindeamt bei persönlicher Abholung bis Freitag, 07.10.2022, 12:00 Uhr möglich
Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung, d. h. seit 7. Juli 2022, gestellt werden. Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der Handy-Signatur/Bürgerkarte identifizieren. Der Versand von Wahlkarten startet voraussichtlich Mitte September 2022.
Gleichzeitig besteht jetzt schon die Möglichkeit, für einen eventuellen 2. Wahldurchgang am 06.11.2022 eine Wahlkarte zu beantragen. Ein Hinweis ist dazu af dem umseitigen „Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte“ angeführt, hier bitte dementsprechend ankreuzen. Die Unterlagen für den 2. Wahldurchgang erhalten Sie zeitgerecht. Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie in gewohnter Form die Wählerverständigungskarte – diese bitte zur Stimmabgabe mitzunehmen. – Bitte beachten Sie die neue Einteilung der Wahlsprengel, diese ist auf der Verständigungskarte angeführt!
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Gemeindeamts gerne zur Verfügung!
Info-Blatt BPW 2022 inkl. 2 wahldurchgang.pdf
Montag, 05. September 2022
Antrag einer Wahlkarte_BPW 2022.pdf
Montag, 05. September 2022