NÖ Landtagswahl
Sonntag, 29. Januar 2023 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wahltag zur Niederösterreichischen Landesregierung
Die wichtigsten Informationen für die bevorstehende Wahl zusammengefasst
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Stimmabgabe bei der Landtagswahl 2023 sind Sie berechtigt, wenn Sie
✓ die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
✓ am Wahltag min. 16 Jahre alt sind,
✓ nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
✓ am Stichtag in der Wählerevidenz einer niederösterreichischen Gemeinde geführt werden.
Wahlberechtigt sind Sie in jener NÖ-Gemeinde, in der Sie mit Stichtag 18. November 2022 Ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten und im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wo/Wann kann gewählt werden?
Die persönliche Stimmabgabe ist im Stimmlokal Ihres zugeordneten Wahlsprengels (siehe Wählerverständigungskarte) möglich. ACHTUNG! Bitte beachten Sie die geänderte Einteilung der Wahlsprengel! Zudem können in jedem Wahllokal Briefwahlkarten abgegeben werden.
Wahlsprengel 1 und 2:
Volksschule Biberbach
Im Ort 8, 3353 Biberbach
Wahlsprengel 3:
Hinterleitner Maschinenbau
Niederegg 251, 3332 Biberbach
Wie kann gewählt werden?
✓ persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen
✓ mittels Wahlkarte oder in Form der Briefwahl
✓ Bei Bedarf: besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission")
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Bei Bettlägerigkeit, Ortsabwesenheit am Wahltag bzw. ähnlichen Gründen, ist die Beantragung einer Wahlkarte möglich:
✓ Schriftliche Beantragung mittels formlosen Antrags bzw. Formular – Beantragung bis spätestens Mittwoch, 25.01.2023 möglich Beilegung eines amtlichen Lichtbildausweises oder zertifizierte Signatur erforderlich!
✓ Elektronische Beantragung über Gemeindehomepage www.biberbach.gv.at bis spätestens Mittwoch, 25.01.2023.
✓ Persönliche Beantragung am Gemeindeamt bei persönlicher Abholung bis Freitag, 27.01.2023, 12:00 Uhr möglich
Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung, d. h. seit 8. November 2022, gestellt werden. Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der Handy-Signatur/Bürgerkarte identifizieren. Der Versand von Wahlkarten startet voraussichtlich Anfang Jänner 2023.
Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie in gewohnter Form die Wählerverständigungskarte – diese bitte zur Stimmabgabe mitzunehmen. – Bitte beachten Sie die geänderte Einteilung der Wahlsprengel, diese ist auf der Verständigungskarte angeführt!
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Gemeindeamts gerne zur Verfügung!
Quellen: help.gv.at; bmi.gv.at