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Diverse Abgaben

Aufschließungskosten
Betrag: € 520 ab 1.1.2021

Wurzel aus der Fläche x Bauklassenkoeffizient (mind. 1,25) x Einheitssatz (zB. 900m² = Wurzel aus 900 = 30 x 1,25 x 520 = € 19.500)

NÖ Bauordnung LGBl. 8200 14. Novelle vom 15.09.2011: Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25 sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.

Grundsteuer A + B
Betrag: 500 %

pro Jahr lt. Verordnung vom 14.12.2009

von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben

Inserat - Gemeindezeitung

Für Vereine, Private, Biberbacher Gewerbe € 50,00 - pro Seite € 40,00 - pro dreiviertel Seite € 30,00 - pro halbe Seite € 20,00 - pro Viertelseite, € 10,00 - pro Achtelseite

Gewerbe € 100,00 - pro Seite € 80,00 - pro dreiviertel Seite € 60,00 - pro halbe Seite € 40,00 - pro Viertelseite € 20,00 - pro Achtelseite

Kommissionsgebühren
Betrag: € 13,80

pro Person und 1/2 Stunde

Lustbarkeitsabgabe - Veranstaltung
Betrag: 25%, bei Filmvorführungen 10%

Prozentsatz des Eintrittsgeldes für alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen, sofern für den Besuch ein Eintrittgeld zu entrichten ist (auch freiwillige Spenden).

Musikschulbeitrag

Auskunft: Carl-Zeller-Musikschule Tel: 07477/42111-13

Nächtigungstaxe
Betrag: € 0,38 Euro im Jahr 2011, 0,50 Euro ab 2012

Abgabepflicht die in einer Gästeunterkunft nächtigende Person, einzuheben und an die Gemeinde abzuführen durch die Unterkunftgeber

NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400-0

Sachverständigengebühr
Betrag: € 50

pro angefangener 1/2 Stunde

Friedhof

Friedhof - Aufbahrungshalle Benützungsgebühr
Betrag: € 66,--

pro angefangenen Tag

Friedhof - Beerdigungsgebühr
Betrag: € 430,00

€ 215 - Kindergrab bis 10 Jahre € 100 - Urnengrab

Friedhof - Enterdigungsgebühr
Betrag: € 967,50

Beerdigungsgebühr € 430 x 2,25

Beerdigungsgebühr x 2 1/4

Friedhof - Grabstellengebühr Doppelgrab
Betrag: € 400,00

10 Jahre

bis zu 4 Leichname, Größe ca 2,2 x 1,6 Meter

Friedhof - Grabstellengebühr Einzelgrab
Betrag: € 200,00

10 Jahre

bis zu 2 Leichname, Größe ca 2,2 x 0,8m

Friedhof - Grabstellengebühr Gruftanlage
Betrag: € 2.400

Zuweisung einer Gruftanlage für 4 Särge auf die Dauer von 30 Jahren (Größe ca. 2,5 x 3,6m)

Friedhof - Grabstellengebühr Urnengrab
Betrag: € 100,00

10 Jahre

eine Stele / Urnengrab je Familie für bis zu 4 Urnen

Hundeabgabe

Hundeabgabe
Betrag: € 20,--

pro Jahr ab 1.1.2016

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Betrag: € 100,00

lt. NÖ Hundeabgabegesetz 1979, LGBl. 3702 ab 1.1.2016

Rote Hundemarke

Hundeabgabe - Nutzhund
Betrag: € 6,54

pro Jahr; ab 01.11.2016

Hundemarke
Betrag: € 0,40

Einmalig

Kanalabgaben

Kanalbenützungsgebühr Biberbach Nord - Mischwasser
Betrag: € 2,20

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

Entsorgungsgebiet Ortsgebiet > Gemeindeabwasserverband Oberes Urltal

Kanalbenützungsgebühr Biberbach Nord - Regenwasser
Betrag: € 0,22

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

Entsorgungsgebiet Ortsgebiet > Gemeindeabwasserverband Oberes Urltal

Kanalbenützungsgebühr Biberbach Nord - Schmutzwasser
Betrag: € 2,20

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

Entsorgungsgebiet Ortsgebiet > Gemeindeabwasserverband Oberes Urltal

Kanalbenützungsgebühr Biberbach Süd - Schmutzwasser
Betrag: € 2,43

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

Entsorgungsgebiet Biberbach Süd > Gemeindeabwasserverband Amstetten

Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Nord - Mischwasserkanal
Betrag: € 12,00

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz

Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Nord - Regenwasser
Betrag: € 3,00

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz

Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Nord - Schmutzwasser
Betrag: € 10,00

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

größte von oben draufprojezierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz.

Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Süd - Regenwasser
Betrag: € 3,70

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz

Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Süd - Schmutzwasser
Betrag: € 11,00

pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt

größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz

Kindergarten

Kindergarten - Elternbeitrag
Betrag: € 50,--

pro Halbjahr ab Schuljahr 2010/2011

Kindergarten - Transportkostenbeitrag
Betrag: € rund 1/3 des Aufwandes

ca 37 % - 50% des vom Land NÖ nicht geförderten Restbetrages

keine Abgaben/Förderungen gefunden.

Marktstandgebühr

Marktstandgebühr - pro Laufmeter
Betrag: € 3,00 ab 1.1.2011

pro Laufmeter Marktstand

Marktstandgebühr - pro m²
Betrag: € 0,50 ab 1.1.2011

pro m² Marktstand

Abfall - Gebühren und Tarife

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Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
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