Diverse Abgaben
Grundsteuer A + B Betrag: 500 % pro Jahr lt. Verordnung vom 14.12.2009 von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben |
Inserat - Gemeindezeitung Für Vereine, Private, Biberbacher Gewerbe Gewerbe € 100,00 - pro Seite € 80,00 - pro dreiviertel Seite € 60,00 - pro halbe Seite € 40,00 - pro Viertelseite € 20,00 - pro Achtelseite |
Kommissionsgebühren Betrag: € 13,80 pro Person und 1/2 Stunde |
Lustbarkeitsabgabe - Veranstaltung Betrag: 25%, bei Filmvorführungen 10% Prozentsatz des Eintrittsgeldes für alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen, sofern für den Besuch ein Eintrittsgeld zu entrichten ist. |
Musikschulbeitrag Auskunft: |
Nächtigungstaxe Betrag: € 0,38 Euro im Jahr 2011, 0,50 Euro ab 2012 Abgabepflicht die in einer Gästeunterkunft nächtigende Person, einzuheben und an die Gemeinde abzuführen durch die Unterkunftgeber NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400-0 |
Sachverständigengebühr Betrag: € 50 pro angefangener 1/2 Stunde |
Friedhof
Friedhof Beisetzung einer Urne € 250,- Grabgebühr für 10 Jahre: € 100 - Urnengrab (4 Urnen) € 400 - Doppelgrab (4 Verstorbene) € 200 - Einzelgrab (2 Verstorbene) |
Friedhof - Aufbahrungshalle Benützungsgebühr Betrag: € 66,-- pro angefangenen Tag |
Friedhof - Enterdigungsgebühr Betrag: € 967,50 Beerdigungsgebühr € 430 x 2,25 Beerdigungsgebühr x 2 1/4 |
Friedhof - Grabstellengebühr Doppelgrab Betrag: € 400,00 10 Jahre bis zu 4 Leichname, Größe ca 2,2 x 1,6 Meter |
Friedhof - Grabstellengebühr Einzelgrab Betrag: € 200,00 10 Jahre bis zu 2 Leichname, Größe ca 2,2 x 0,8m |
Friedhof - Grabstellengebühr Gruftanlage Betrag: € 2.400 Zuweisung einer Gruftanlage für 4 Särge auf die Dauer von 30 Jahren (Größe ca. 2,5 x 3,6m) |
Friedhof - Grabstellengebühr Urnengrab Betrag: € 100,00 10 Jahre eine Stele / Urnengrab je Familie für bis zu 4 Urnen |
Hundeabgabe
Hundeabgabe Betrag: € 20,-- pro Jahr ab 1.1.2016 |
Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Betrag: € 100,00 lt. NÖ Hundeabgabegesetz 1979, LGBl. 3702 ab 1.1.2016 Rote Hundemarke |
Hundeabgabe - Nutzhund Betrag: € 6,54 pro Jahr; ab 01.11.2016 |
Hundemarke Betrag: € 0,40 Einmalig |
Kanalabgaben
Kanalbenützungsgebühr Biberbach Nord - Mischwasser Betrag: € 2,50 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt Entsorgungsgebiet Ortsgebiet > Gemeindeabwasserverband Oberes Urltal Abgabeneinhebung durch GDA Amstetten |
Kanalbenützungsgebühr Biberbach Nord - Schmutzwasser Betrag: € 2,50 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt Entsorgungsgebiet Ortsgebiet > Gemeindeabwasserverband Oberes Urltal |
Kanalbenützungsgebühr Biberbach Nord - Trennsystem Betrag: € 2,50 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt Entsorgungsgebiet Ortsgebiet > Gemeindeabwasserverband Oberes Urltal |
Kanalbenützungsgebühr Biberbach Süd - Schmutzwasser Betrag: € 2,50 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt Entsorgungsgebiet Biberbach Süd > Gemeindeabwasserverband Amstetten |
Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Nord - Mischwasserkanal Betrag: € 12,00 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz |
Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Nord - Regenwasser Betrag: € 3,00 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz |
Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Nord - Schmutzwasser Betrag: € 10,00 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt größte von oben draufprojezierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz. |
Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Süd - Regenwasser Betrag: € 3,70 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz |
Kanaleinmündungsabgabe Biberbach Süd - Schmutzwasser Betrag: € 11,00 pro m² Berechnungsfläche, zzgl. USt größte von oben draufprojizierte Fläche : 2 mal Anzahl der Geschoss + 1 zzgl. unbebaute Fläche mal Einheitssatz |
Kindergarten
Kindergarten - Elternbeitrag Betrag: € 65,- pro Halbjahr |
Kindergarten - Transportkostenbeitrag Betrag: 42% 42% der Gesamtkosten werden von den Eltern übernommen, die Gemeinde übernimmt 58% |
keine Abgaben/Förderungen gefunden.
Marktstandgebühr
Marktstandgebühr - pro Laufmeter Betrag: € 3,00 ab 1.1.2011 pro Laufmeter Marktstand |