Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis?
Diese amtlichen Lichtbildausweise können seit 1. November 2018 auch am Gemeindeamt Biberbach beantragt werden.
Was Sie dazu benötigen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (ggf. alter Reisepass/Personalausweis)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm ) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (Heiratsurkunde, Obsorge- oder Vormundschaftsbescheid,...)
Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zur Reisepasserstellung setzen Sie sich gerne mit uns Verbindung!
07476 8250 oder gemeinde@biberbach.gv.at
Kosten und Gültigkeit:
Bei einer Beantragung für Kinder müssen die Kinder ebenfalls vor Ort sein.
Für die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises bitten wir unbedingt um vorherige Terminvereinbarung!
Reisepass:
| bis zum/am* 2. Geburtstag | gebührenfrei | 2 Jahre gültig |
| bis zum 12. Geburtstag | € 44,- | 5 Jahre gültig |
ab dem 12. Geburtstag | € 112,00 | 10 Jahre gültig |
Personalausweis:
| bis zum/am* 2. Geburtstag | gebührenfrei | 2 Jahre gültig |
bis zum 16. Geburtstag | € 39,00 | 5 Jahre gültig |
ab dem 16. Geburtstag | € 91,00 | 10 Jahre gültig |
*bei Erstusstellung eines Reisedokumentes direkt am 2. Geburtstag (oder am 1. Werktag nach dem 2. Geburtstag, wenn es ein Wochenende oder Feiertag ist) ist der Reisepass kostenlos und bereits 5 Jahre gültig.
