Gemeinderatswahl 2025
Sonntag, 26. Januar 2025 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt. Alle 5 Jahre wählen die Bürger und Bürgerinnen von Biberbach ihren Gemeinderat.
BIN ICH WAHLBERECHTIGT?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger, die
- spätestens am Wahltag, also spätestens am 26. Jänner 2025, das 16. Lebensjahr vollendet haben (also: Geburtsdatum 26.01.2009 und älter),
- am Stichtag, das ist der 30. September 2024, einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet haben und in der Gemeindewählerevidenz eingetragen sind,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
ACHTUNG: Auslandsösterreicher und erstmals auch Personen, welche einen Nebenwohnsitz bzw. weiteren Wohnsitz in Biberbach gemeldet haben, sind bei Gemeinderatswahlen nicht wahlberechtigt!
Wählen im Wahllokal am Wahltag, 26.1.2025 möglich:
Wahlsprengel 1
Volksschule Biberbach, Im Ort 8, 3353 Biberbach, 07:00 - 14:00 Uhr
Wahlsprengel 2
Volksschule Biberbach, Im Ort 8, 3353 Biberbach, 07:00 - 14:00 Uhr
Wahlsprengel 3
Fa. Hinterleitner GmbH, Niederegg 251, 3332 Biberbach, 07:30 - 13:00 Uhr
Alle Wahlsprengel sind barrierefrei!
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, gibt es die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Wahlkarte. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich
am Gemeindeamt: Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12 Uhr möglich. Bei einer
persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach
Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen.
- Schriftlich
mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit
Rücksendekuvert: Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge
ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025 bzw. wenn eine Abholung durch den
Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können
schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner, 12 Uhr erfolgen.
- Elektronische Beantragung oder über die Handy-App „Digitales Amt“: Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung gestellt werden. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter https://www.meinewahlkarte.at/30507/wahl Ihre Wahlkarte beantragen.
Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der ID-Austria identifizieren. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Jänner zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner, 6.30 Uhr am Gemeindeamt einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal abzugeben.
Antrag einer Wahlkarte_GRW 2025.pdf
Montag, 20. Januar 2025