biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Baumschnittarbeiten im Sommer

  • Freitag, 09. Juli 2021

Leider wird mit dem Baumschnitt oft bis zum Herbst oder Winter zugewartet, mit dem Argument, dass die kahle Krone eine bessere Übersicht gewährt. Der Baumgesundheit ist das aber nicht zuträglich!

NiG_Logo_N_JPEG.jpg

Grundsätzlich sollte es stets einen triftigen Grund geben, warum ein Schnitt durchgeführt wird, denn jeder Schnitt ist eine Verletzung, öffnet das Gewebe für Krankheitserreger und nimmt der Pflanze Energie. Deshalb sollten Äste über 5- 10cm Durchmesser, nur aus wichtigen Gründen entfernt werden wie etwa um das nötige Lichtraumprofil an einer Straße herzustellen, oder weil ein Ast ganz einfach ein grobes Hindernis für den Verkehr darstellt.

Jede Verletzung sollte bestmöglich verheilen können! Die Regenerationskraft von Bäumen ist in der Vegetationsperiode am besten. Daher sollte, wenn möglich, nur in diesem Zeitraum geschnitten werden.

Der Baum kann im Herbst die Schnittstelle nämlich nicht mehr ausreichend überwallen, die Wunde bleibt länger offen und Krankheitserregern ist somit Tür und Tor geöffnet. Im Zeitraum von März bis August, wenn der Baum also voll „im Saft“ steht, hat er die Möglichkeit, die Wunde noch zu verschließen und zu heilen.

Achten Sie darauf, beim Schnitt den Astkragen (die verdickte Stelle an der Basis des Astes) nicht zu verletzen, oder gar abzuschneiden. Dies passiert, wenn man parallel zum Stamm schneidet. In diesem verdickten Astkragen befindet sich jedoch eine Art chemischer Sperrschicht mit Abwehrmechanismen gegen Krankheitskeime, sowie ein besonders wachstumsfreudiges Gewebe, das die Wunde verschließen kann.

Es dürfen aber auch keine Stümpfe stehen gelassen werden, weil diese nicht mit lebendem Gewebe umschlossen werden können. Einen Hut sollte man jedenfalls nicht mehr an der verbleibenden Stelle aufhängen können!

Um beim Abschneiden keine größeren Rindenstücke durch das Gewicht des fallenden Astes vom Stamm abzureißen, schneidet man den Ast ca. 30cm vom Stamm entfernt, um ein Viertel seines Durchmessers von unten ein. Der zweite Schnitt wird ca. 3cm weiter außen von oben angesetzt und der Ast ganz durchgesägt. Den verbleibenden Stumpf entfernt man außerhalb des Astringes.

Nähere Informationen zum Thema „Baumschnitt“ finden Sie unter
 https://www.naturimgarten.at/gehoelze.pdf
Quelle: Natur im Garten

Facebook share Twitter share E-Mail share
⇐ zurück

Aktuelles

  • Ja! zu Glasfaser
  • Amtstafel
  • Neuigkeiten
  • Gemeindelaufer
  • Job Börse
  • Bildungsangebote
  • Links/Adressen
  • Impressum
  • Datenschutz
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG