Fahrverbot Themenweg
Beim Themenweg gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen Anrainerverkehr und Radfahrer.
Laut Straßenverkehrsordnung sind Anrainer die Besitzer neben der Straße befindlichen Liegenschaften. Der Begriff „Anrainer“ umfasst aber nicht nur dinglich Berechtigte, wie Mit- oder Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter und Pächter.
Der "Anrainerverkehr" umfasst auch "den Verkehr Dritter zu den Anrainern". Das heißt, Bewohner der umliegenden Siedlungen sind keine Anrainer und daher gilt für diese ebenso das Fahrverbot! Anrainer sind in diesem Bereich nur die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen neben der Straße!
Wir bitten um Beachtung!