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Gut versichert beim Studium

  • Mittwoch, 19. September 2018

NÖ Gebietskrankenkasse informiert über kostenlose Mitversicherung und weitere Alternativen

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Im Herbst startet an den Universitäten und (Fach-)Hochschulen das neue Wintersemes-ter. Für Jungstudentinnen und –studenten beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit vielen Fragen - etwa zum richtigen Krankenversicherungsschutz. Die NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) informiert, wie lange man in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den El-tern mitversichert ist und welche Möglichkeiten es danach gibt:

Kostenlose Mitversicherung

„Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= ein Tag vor dem 18. Geburtstag) mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, gilt die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr“, weiß NÖGKK-Service-Center-Leiterin Gerlinde Kern.

Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Abschnitt ein Nach-weis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden. Ab einem Master-studium genügt in jedem Fall die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.

Damit Kinder über 18 Jahre nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mit-versicherung werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet.

Selbstversicherung

Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der NÖGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet heuer monatlich 58,39 €. Ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung erfüllt werden, erfährt man direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung für Studie-rende“ unter www.noegkk.at.

Geringfügige Beschäftigung

Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Geringfügigkeitsgrenze für 2018: 438,05 € pro Monat), ist nur unfallversichert und kann sich in der Kranken- und Pensionsversicherung günstig selbst versichern lassen. Diese Selbstversicherung kostet heuer monatlich 61,83 €. Die Voraussetzungen kann man ebenso direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte“ unter www.noegkk.at abfragen.

Gerlinde Kern rät: „Vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsumfang im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.“ NÖ Gebietskrankenkasse Versicherten-Hotline 050899-6100 www.noegkk.at

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