Landtagswahl 2018 - Alle wichtigen Infos!
Die Landtagswahl 2018 steht bald vor der Tür, die Vorbereitungen dazu sind bereits voll angelaufen!
Am 28. Jänner 2018 findet die Wahl des Niederösterreichischen Landtages statt, als Stichtag wurde der 17. November 2017 festgelegt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Information für die bevorstehende Wahl.
Das Wählerverzeichnis liegt zur allgemeinen Einsichtnahme in der Bürgerservicestelle des Gemeindeamtes Biberbach an folgenden Tagen auf:
Freitag, 1.12.2017, 8 – 12 Uhr
Montag, 4.12.2017, 8 - 12 Uhr und 13 bis 20 Uhr
Dienstag, 5.12.2017, 8 - 12 Uhr
Mittwoch, 6.12.2017, 8 - 12 Uhr
Donnerstag, 7.12.2017, 8 - 12 Uhr
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Stichtag (Freitag, 17. November 2017)
in der Gemeinde Biberbach in der Wählerevidenz geführt werden und spätestens am Tag der Wahl das
16. Lebensjahr (d. h. mindestens am 28.01.2002 geboren sind) vollendet haben.
Sollten Sie zwischenzeitlich umgezogen sein, müssen Sie in jener Gemeinde wählen gehen, in der Sie am Stichtag gemeldet waren!
Alle Wahlberechtigten erhalten außerdem rechtzeitig vor der Wahl wieder eine Wählerinformationskarte
zugesendet, aus denen das Wahllokal und Wahlzeit zu entnehmen sind.
Diese Verständigungskarte ist zur Wahl mitzubringen!
Beantragung einer Wahlkarte
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht die Möglichkeit, Ihre Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Sie können Ihre Briefwahlkarte dann in einem anderen Wahlsprengel, einer anderen Gemeinde oder auch im Ausland abgeben. Eine Beantragung ist jedoch nur in jener Gemeinde möglich, in der Sie wahlberechtigt sind.
Gründe für die Verhindung können z. B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, Erkrankung, usw. sein.
Der Wahlkarten-Antrag kann folgendermaßen eingebracht werden:
- Mündlich mit persönlicher Abholung können Wahlkarten bis Freitag, 26. Jänner 2018, 12:00 Uhr am Gemeindeamt beantragt werden.
- Schriftlich können Wahlkarten bis spätestens Mittwoch, 24. Jänner 2018, beantragt werden.
Dabei können sowohl das untenstehende Formular als auch ein formloser Antrag persönlich, per Mail oder Post beim Gemeindeamt eingebracht werden. - Elektronischer Antrag kann über www.wahlkartenantrag.at bis spätestens Mittwoch, 24. Jänner 2018 eingebracht werden.
Dem jeweiligen Wahlkartenantrag ist unbedingt ein Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis wie Reisepass, Führerschein, Personalausweis, ...) beizulegen. Einzig bei einem elektronischen Antrag kann der Identitätsnachweis mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte erfolgen.
Sollten Sie Fragen in Bezug auf die Landtagswahlen haben, können Sie sich jederzeit am Gemeindeamt telefonisch bzw. per Mail erkundigen!
Kontaktmöglichkeiten:
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
3353 BIberbach
Tel. 07476 8250
E-Mail: gemeinde@biberbach.gv.at
Antrag einer Wahlkarte_LTW 2018.pdf
Formular für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte
Mittwoch, 22. November 2017