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Nationalratswahl 2019 - Was ist zu beachten?

Alle Infos für die bevorstehende Nationalratswahl zusammengefasst!

Was wird gewählt?
Bei der Nationalratswahl am 29. September 2019 werden die Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat gewählt. Die Wahl findet grundsätzlich alle 5 Jahre statt. Welche KandidatInnen in den Österreichischen Nationalrat einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Vorzugsstimmen. Derzeit wird das österreichische Volk von 183 Abgeordneten im Nationalrat vertreten.
Gemeinsam mit dem Bundesrat ist der Nationalrat für die Gesetzgebung des Bundes verantwortlich und hat auch Kontrollfunktionen inne. In der Regel wird der Spitzenkandidat bzw. Parteiobmann/-frau der stimmenstärksten Partei auch mit der Bildung einer Regierung beauftragt.

Wo/Wann kann gewählt werden?
Die persönliche Stimmabgabe ist im Stimmlokal Ihres zugeordneten Wahlsprengels (siehe Wählerverständigungskarte) möglich. Zudem können in jedem Wahllokal Briefwahlkarten abgegeben sowie in Wahlsprengel 1 mittels Wahlkarte gewählt werden.

Wahlsprengel 1 und 2:
Volksschule Biberbach
Im Ort 8, 3353 Biberbach    7:00 – 14:00 Uhr

Wahlsprengel 3:
Hinterleitner Maschinenbau
Niederegg 251, 3332 Biberbach    8:00 – 13:00 Uhr

Wer ist wahlberechtigt?
Zur Stimmabgabe bei der Nationalratswahl 2019 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Wahlberechtigt sind Sie in jener Gemeinde, in der Sie mit Stichtag 9. Juli 2019 Ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten und im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie kann gewählt werden?

  • persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen
  • mittels Wahlkarte oder in Form der Briefwahl in jedem Wahllokal
  • Bei Bedarf: besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission")

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Bei Bettlägerigkeit, Ortsabwesenheit am Wahltag bzw. ähnlichen Gründen, ist die Beantragung einer Wahlkarte möglich:

  • Schriftliche Beantragung
    mittels formlosen Antrags bzw. Formular – Beantragung bis spätestens Mittwoch, 25.09.2019 möglich
    Beilegung eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich!
  • Elektronische Beantragung
    mittels www.wahlkartenantrag.at bis spätestens Mittwoch, 25.09.2019.
  • Persönliche Beantragung am Gemeindeamt
    bei persönlicher Abholung bis Freitag, 27.09.2019, 12:00 Uhr möglich

Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung, d. h. seit 3. Juli 2019, gestellt werden. Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der Handy-Signatur/Bürgerkarte identifizieren. Der Versand von Wahlkarten startet voraussichtlich mit 2. September 2019.

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie in gewohnter Form die Wählerverständigungskarte – diese bitte zur Stimmabgabe mitzunehmen.

Für Fragen steht Ihnen das Team des Gemeindeamts gerne zur Verfügung!


DSC_0015.JPG

Antrag einer Wahlkarte_NRW 2019.pdf

Dienstag, 13. August 2019

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+43 7476 82 50
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Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
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