NÖ Hundepass - Sachkundenachweis
NACH § 4 ABS. 4 DES NÖ HUNDEHALTEGESETZES IN VERBINDUNG MIT DER NÖ HUNDEHALTE-SACHKUNDEVERORDNUNG 2023
Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
Der Kursbetrag ist auf folgendes Konto bis zum 10.03.2026 zu überweisen: IBAN AT27 2020 2000 0004 5492, beim Verwendungszweck bitte „NÖ Hundepass" + Name angeben. Der Teilnehmer gilt erst ab erfolgreicher Zahlung und Onlineanmeldung als angemeldet.
Die Teilnahme erfolgt ohne Hund.
NÖ Hundepass 18.03.2026.pdf
Montag, 16. Februar 2026
