Volksbegehren gegen TTIP und CETA
Eintragungszeiträume
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt Biberbach vorgenommen werden:
Montag, 23. Jänner 2017, von 08:00 bis 20:00Uhr,
Dienstag, 24. Jänner 2017, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 25. Jänner 2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 26. Jänner 2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 27. Jänner 2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 28. Jänner 2017, von 08:00 bis 10:00 Uhr,
Sonntag, 29. Jänner 2017, von 08:00 bis 10:00 Uhr,
Montag, 30. Jänner 2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Stimmberechtigt sind:
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am letzten Tag
des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben (Personen,
die spätestens am 30. Jänner 2017 ihren 16. Geburtstag feiern), am
Stichtag vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag in
einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben.
Die Stimmberechtigten werden von den Gemeinden aufgrund der Wählerevidenz festgestellt.
Nicht stimmberechtigt sind:
Personen, für die die Gemeinde bereits eine Unterstützungserklärung
bestätigt und dies in der Wählerevidenz vermerkt hat (deren
Unterstützungserklärungen sollten dem Einleitungsantrag angeschlossen
gewesen und in der Folge für gültig befunden worden sein);
alle Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher;
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.