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Wahlservice für die Landtagswahl 2023

  • Dienstag, 22. November 2022
ltw2023.JPG

Am 29. Jänner 2023 wird der Landtag neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Anfang Jänner eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2023“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?

Wenn Sie am 29. Jänner 2023 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf https://www.amtsweg.gv.at/help-kommunal/start.do?generalid=Wahl_Stimmkarte_Antrag&party=30507 Ihre Wahlkarte beantragen.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. Jänner 2023, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27.01.2023, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27.01.2023, 12:00 Uhr möglich.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustell-adresse.

Wählen mit Wahlkarten:
• Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 29.01.2023 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

• Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal,

• oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen

• in jenen Wahllokalen in jeder NÖ Gemeinde am Wahltag, welche Wahlkarten entgegennehmen oder

• beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)

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