Bundespräsidentenwahl 2016 - Wiederholung Stichwahl 4.12.2016
Informationen zur Wahl, sowie Möglichkeiten zum Wahlkartenantrag
Bundespräsidentenwahl
2016 –
Zweiter Wahlgang Wiederholung am 4. Dezember 2016
Wann findet die Wahlwiederholung statt?
Der Nationalrat ist dem Ersuchen des Bundesministers für Inneres, die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 zu verschieben, gefolgt und hat durch die Schaffung eines Sondergesetzes als Wahltermin den 4. Dezember 2016 festgelegt. Das Gesetz tritt mit 27. September 2016 in Kraft.
Gibt es Gesetzesänderungen für die Wahlwiederholung?
Zusätzlich zur Wahlverschiebung hat der Gesetzgeber Anpassungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 vorgenommen, insbesondere:
- Wählerinnen und Wähler haben ab nun die Möglichkeit, das Wahlkuvert selbst in die Urne "einzuwerfen", sie können es aber auch weiterhin der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zum Einwurf übergeben.
- Bei der Wahl am 4. Dezember 2016 werden adaptierte Wahlkuverts zum Einsatz kommen, die jenem Modell entsprechen, das bis 2009 in Verwendung stand.
- Es wurde eine Aktualisierung der Wählerverzeichnisse durchgeführt (neuer Stichtag: 27.09.2016).
Welche Personen sind bei der Wahlwiederholung wo wahlberechtigt?
Für die Wahlwiederholung am 4. Dezember 2016 sind die Wählerverzeichnisse mit Stichtag 27. September 2016 neu anzulegen. Das bedeutet, dass bei der Wahlwiederholung am 4. Dezember jene Personen wahlberechtigt sind, die spätestens am 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben (den 16. Geburtstag feiern). Personen, die zwischen dem bisherigen Stichtag (23. Februar 2016) und dem neuen Stichtag (27. September 2016) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde wahlberechtigt.
Muss für die Wahlwiederholung am 4. Dezember 2016 eine neue Wahlkarte beantragt werden?
Ja, die für 2. Oktober 2016 ausgestellten Wahlkarten und Stimmzettel dürfen bei der Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 nicht mehr verwendet werden. Sofern auch am 4. Dezember 2016 eine Wahlkarte benötigt werden sollte, ist jedenfalls ein neuerlicher begründeter Antrag erforderlich. Bereits zugestellte Unterlagen (Wahlkarte, Wahlkuvert Stimmzettel) für die am 2. Oktober 2016 anberaumte Wahl haben keine Gültigkeit mehr und können von den Wählerinnen und Wählern vernichtet werden.
Wahlkarten können am Gemeindeamt
beantragt werden (schriftlich bis Mittwoch, 30. November oder persönlich bis
Freitag, 2. Dezember). Wahlkarten können auch auf der Homepage www.biberbach.gv.at oder unter www.wahlkartenantrag.at beantragt
werden. Zum Antrag bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass
oder Führerschein) beilegen
2016 Wahlkarte Antrag mit VM Wiederholung 2. Wahlgang Dez.pdf
schriftlicher Antrag auf Wahlkarte mit oder ohne Vollmacht
Dienstag, 08. November 2016