Gemeinderatswahl am 26.01.2020
Informationen und Wahlkartenantrag
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl 2020 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger und
- am Wahltag mind. 16 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.
Wahlberechtigt sind Sie in jener Gemeinde, in der Sie mit Stichtag 21. Oktober 2019 einen ordentlichen Wohnsitz gemeldet hatten und im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wo/Wann kann gewählt werden?
Die persönliche Stimmabgabe ist im Wahllokal Ihres zugeordneten Wahlsprengels (siehe Wählerverständigungskarte) möglich. Zudem können Sie in Ihrem zugeteilten Wahllokal mit Wahlkarte wählen. Briefwahlkarten, welche an die Gemeinde Biberbach gesendet oder abgegeben werden, müssen am Wahltag bis um 06:30 Uhr im Briefkasten der Gemeinde eingelangt sein. Briefwahlkarten können im eigenen Wahlsprengel bis Wahlschluss abgegeben werden.
Wahlsprengel 1 und 2:
Volksschule Biberbach
Im Ort 8, 3353 Biberbach 7:00 – 14:00 Uhr
Wahlsprengel 3:
Hinterleitner Maschinenbau
Niederegg 251, 3332 Biberbach 8:00 – 13:00 Uhr
Wie kann gewählt werden?
- persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen
- mittels Wahlkarte oder in Form der Briefwahl
- Bei Bedarf: besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission")
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Bei Bettlägerigkeit, Ortsabwesenheit am Wahltag bzw. ähnlichen Gründen, ist dieBeantragung einer Wahlkarte möglich:
- Schriftliche Beantragung
mittels formlosen Antrags bzw. Formular – Beantragung bis spätestens Mittwoch, 22.01.2020 möglich
Beilegung eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich! - Elektronische Beantragung
mittels www.wahlkartenantrag.at oder mittels Online-Formular auf der Gemeinde-Homepage https://biberbach.gv.at/formulare#wahlen bis spätestens Mittwoch, 22.01.2020. - Persönliche Beantragung am Gemeindeamt
bei persönlicher Abholung bis Freitag, 24.01.2020, 12:00 Uhr möglich
Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung, d. h. seit 20. Oktober 2019, gestellt werden. Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der Handy-Signatur/Bürgerkarte identifizieren. Der Versand von Wahlkarten startet voraussichtlich in der zweiten Jänner-Woche 2020.
Rechtzeitig, bis spätestens 13. Tage vor der Wahl, erhalten Sie in gewohnter Form die Wählerverständigungskarte – diese bitte zur Stimmabgabe mitzunehmen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Gemeindeamts gerne zur Verfügung!
Antrag einer Wahlkarte_GRW 2020.pdf
Donnerstag, 09. Januar 2020