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NÖ Heizkostenzuschuss 2020/21

  • Donnerstag, 17. Dezember 2020
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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in der Höhe von € 140,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab 3. Dezember 2020 bis 30. März 2021 beantragt werden.
Aufgrund der COVID-19 Krise und den dadurch eingeschränkten Öffnungszeiten der Gemeinden und Magistrate wird eine telefonische Rücksprache bei der zuständigen Gemeinde, Magistrat bezüglich der Antragstellung empfohlen.


Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ 
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Besondere Hinweise:
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle

Antrag.pdf

Donnerstag, 17. Dezember 2020

ERLÄUTERUNGEN_Richtlinien.pdf

Donnerstag, 17. Dezember 2020

RICHTLINIEN_Heizkostenzuschuss_inkl_DSGVO.pdf

Donnerstag, 17. Dezember 2020

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