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Rechtsberatung

Allgemeines

Für antragstellende Personen auf internationalen Schutz besteht die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch zu nehmen. Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht ein Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung.

Sowohl die Rechtsauskunft als auch die Rechtsberatung und -vertretung obliegen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU).

Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren

Alle antragstellenden Personen im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats (Verfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung [AMM-VO]) und im Verfahren auf internationalen Schutz haben seit 12. Juni 2026 Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft. Das Ersuchen um Rechtsauskunft ist an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über Free legal information – Asylum in Austria (BFA) zu richten. 

Der Umfang der Rechtsauskunft wird in den EU-Verordnungen vorgegeben und umfasst unter anderem die Orientierung und Erläuterungen zum Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats sowie zum Verfahren auf internationalen Schutz, einschließlich Informationen über die Rechte und Pflichten während dieser Verfahren. Ebenso umfasst sind rechtliche Fragen, die sich im Zuge des Asylverfahrens ergeben, einschließlich Informationen darüber, wie eine negative Entscheidung angefochten werden kann.

Die Rechtsauskunft wird im Rahmen von Gruppenterminen von der BBU angeboten. Für antragstellende Personen besteht bei diesen Terminen die Möglichkeit, Fragen zu den von der Rechtsauskunft erfassten Inhalten zu stellen. Im Gegensatz zur Rechtsberatung findet im Rahmen der Rechtsauskunft jedoch keine individuelle Beratung oder inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erfolgsaussichten des Einzelnen statt. 

Bei unbegleiteten Minderjährigen sind Rechtsberaterinnen/Rechtsberater der BBU ab Ankunft in der Erstaufnahmestelle Verfahrensvertreter. Nach Zuweisung an eine Betreuungsstelle eines Bundeslandes übernimmt diese Aufgabe der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger jenes Bundeslandes, in dem die/der Minderjährige einer Betreuungsstelle zugewiesen ist.

Rechtsberatung und -vertretung im Beschwerdeverfahren

In Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des BFA – mit Ausnahme von unter anderem Kostenentscheidungen oder der Aktenvorlage im Rahmen einer Säumnisbeschwerde – ist eine kostenlose Rechtsberatung und -vertretung vorgesehen. Das Ersuchen um Rechtsberatung ist an die BBU zu richten.

Weiterführende Links

  • Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)
  • Beratungs- und Betreuungsstellen für Asylwerberinnen/Asylwerber, anerkannte Flüchtlinge sowie Migrantinnen/Migranten
  • Asylum in Austria Central Information Platform (BFA)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 2, 13 BBU-Einrichtungsgesetz (BBU-G)
  • § 29 Asylgesetz (AsylG)
  • §§ 10, 49, 52 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG)

Rechtsakte des EU-Asyl- und Migratsionspakts

  • Asylverfahrens-VO: Verordnung (EU) 2024/1348 + Verordnung (EU) 2024/1348 Corrigendum
  • Asyl- und Migrationsmanagement-VO: Verordnung (EU) 2024/1351 + Verordnung (EU) 2024/1351 Corrigendum
Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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