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Adressänderung: Sozialhilfe

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie einen geplanten Umzug immer Ihrer persönlichen Sozialreferentin/Ihrem persönlichen Sozialreferenten, am besten persönlich innerhalb Ihres Vorsprechtermins, melden.

Sollte Ihr nächster Termin bei der zuständigen Stelle erst nach einem etwaigen Umzug anberaumt sein, müssen Sie jedenfalls den Termin bei Ihrer ehemals zuständigen Stelle wahrnehmen, auch wenn Ihre neue Wohnadresse in einem anderen Zuständigkeitsbereich liegt.

Bei einer Übersiedlung in ein anderes Bundesland gelten andere Voraussetzungen und Richtsätze für die Sozialhilfe. Für einen weiteren Bezug müssen die Bezugskriterien auch nach dem Umzug gegeben sein.

Fristen

ehestmöglich

Zuständige Stelle

Zuständige Referentin/Zuständiger Referent bei der Stelle, die vor Ihrem Umzug für Ihre Angelegenheiten zuständig war:

  • das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
  • in Statutarstädten: der Magistrat
    • in Wien: das Sozialzentrum bzw. Sozialreferat der MA 40 (Stadt Wien) 

Verfahrensablauf

Sie müssen der/dem für Sie zuständigen Referentin/Referenten über Ihre Umzugspläne Auskunft geben oder den getätigten Umzug bei Ihrem nächsten Termin im Sozialamt melden.

Ihre Referentin/Ihr Referent wird dann für Sie einen Termin bei der zuständigen Stelle, die nach Ihrem Umzug für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist, vereinbaren und Ihnen die genaue Adresse dieser Behörde nennen.

Fragen Sie Ihre Referentin/Ihren Referenten nach den mitzubringenden Unterlagen, die Sie beim ersten Termin bei Ihrer neu zuständigen Stelle benötigen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung der Meldung an der neuen Wohnadresse, zusätzlich zu Ihrer Terminkarte

Hinweis:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Für die Adressänderung fallen keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Ihr vermutliches Umzugsdatum schon im Vorhinein angeben, ist es für Ihre Referentin/Ihren Referenten einfacher, rasch einen Termin bei der neu zuständigen Stelle für Sie zu vereinbaren.

Die Abwicklung der Sozialhilfe ist in Österreich Bundesländersache, daher ist es ratsam, sich genau über die Abläufe in dem für Sie relevanten Bundesland zu informieren.

Rechtsgrundlagen

die entsprechenden Sozialhilfeausführungsgesetze der Bundesländer

Letzte Aktualisierung: 16.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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