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Abfallwirtschaft in Wien

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Betroffene
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Restmüllgefäße

Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

Altpapiergefäße, Biotonne

Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

Betroffene

Restmüllgefäße

  • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen

Altpapiergefäße, Biotonne

  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

Voraussetzungen

Altpapiergefäße

Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

Biotonne

Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

  • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
  • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

Zuständige Stelle

Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

Verfahrensablauf

Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

Der Antrag kann online erledigt werden.

Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

Restmüllgefäße

Eigentumsnachweis oder Vollmacht

Altpapiergefäße, Biotonne

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
  • Abholung von Restmüll:
    kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
  • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
    14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

Zusätzliche Informationen

Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

Weiterführende Links

  • Hausmüllgebühren – Tarifübersicht (→ MA 48)
  • Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (→ MA 48)
  • Abfall und Müllentsorgung – Amtswege (→ MA 48)
  • Mülltrennung und Müllvermeidung

Rechtsgrundlagen

Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

Zum Formular

  • Restmüllgefäße – Bestellung/Abbestellung – Antrag (→ MA 48)
  • Restmüllgefäße – Änderung der Behälteranzahl oder der Anzahl der Entleerungen (→ MA 48)
  • Altpapiergefäße – Bestellung/Abbestellung (→ MA 48)
  • Biotonne – Bestellung/Abbestellung (→ MA 48)
Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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