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Abschluss eines Lehrvertrags

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Nachdem die Bewerbung für eine Lehrstelle erfolgreich war, muss der Lehrvertrag unterschrieben werden.

Der Lehrvertrag wird schriftlich zwischen dem Lehrling und der/dem Lehrberechtigten (dem ausbildenden Unternehmen) abgeschlossen.

Wenn der Lehrling noch minderjährig (unter 18 Jahren) ist, ist dazu auch eine Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten notwendig.

Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Die Schulpflicht endet in ihrem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

Zuständige Stelle

Der Lehrbetrieb (ausbildendes Unternehmen)

Verfahrensablauf

Nach Erhalt der Zusage über die Aufnahme als Lehrling wird die/der zukünftige Lehrberechtigte mitteilen, welche Unterlagen zur Unterzeichnung des Lehrvertrages mitgebracht werden müssen.

Ein Exemplar des unterschriebenen Lehrvertrages bekommt der Lehrling anschließend ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Das Abschlusszeugnis der letzten Schulklasse
  • Nachweis über bereits abgelegte Ausbildungen
  • Nicht-EWR-Bürgerinnen/Bürger (Drittstaatsangehörige) zusätzlich:
    • Arbeitsmarktrechtliche Bewilligung (→ USP)

Die Unterlagen müssen der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.

Hinweis

Welche Unterlagen genau vorgelegt werden müssen, hängt im Einzelfall vom Lehrbetrieb ab. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten zu erkundigen.

Kosten

Für den Lehrling fallen keine Kosten für den Abschluss eines Lehrvertrags an.

Zusätzliche Informationen

Der Lehrbetrieb ist nach Unterzeichnung des Lehrvertrages für die rechtzeitige Anmeldung des Lehrlings bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) des entsprechenden Bundeslandes verantwortlich. Auch die Anmeldung in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung muss durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden.

Weiterführende Links

Lehrverhältnis und Lehrvertrag (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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