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Dauer der Lehrausbildung

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren. Der Lehrvertrag wird für diese Zeitdauer abgeschlossen.

Die Lehrzeit dauert kürzer, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in einem fachlich verwandten Lehrberuf absolviert worden ist, muss diese angerechnet werden. Die Dauer der Anrechnung ist in der Lehrberufsliste festgelegt. Auskunft erteilt die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO).
  • Wer bereits einen mindestens dreijährigen Lehrberuf erlernt oder eine Schule (AHS, BMS, BHS) abgeschlossen hat, kann einen (anderen) mindestens dreijährigen Lehrberuf in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernen.
  • Wer bereits eine (insbesondere berufsbildende) Schule abgeschlossen hat, kann sich diese Zeiten bei fachlich verwandten Lehrberufen anrechnen lassen. Erforderlich ist eine Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb. Im Zweifelsfall ist die fachliche Verwandtschaft von Schulausbildung und Lehrberuf von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) zu beurteilen.
  • Wer bereits im Ausland Ausbildungszeiten gesammelt hat, kann sich diese ebenfalls nach Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb anrechnen lassen.

Die Lehrzeit (Lehrausbildung) endet grundsätzlich mit dem im Lehrvertrag angegebenen letzten Ausbildungstag. Falls die Lehrabschlussprüfung aber bereits vor diesem Tag erfolgreich abgelegt wird, endet die Lehrzeit mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung abgelegt worden ist.

Weiterführende Links

  • Liste der Lehrberufe von A-Z (→ BMWET) (Angaben zu Ausbildungsvorschriften und Anrechnungsmöglichkeiten)
  • Weiterbeschäftigungspflicht: Weiterarbeit nach Ende der Lehre (→ AK)
  • Beendigung und vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses (→ AK)
Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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