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Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Kaninchen folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:

  • Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten. Die Böden müssen der Größe und dem Gewicht der Tiere angepasst sein.
  • Werden Kaninchen in nicht klimatisierten Haltungssystemen gehalten, ist ihnen bei Temperaturen unter 10°C trockene und saubere Einstreu zur Verfügung zu stellen. Es sind ausreichender Wind- und Witterungsschutz (wie z.B. Überdachung) und ein isolierter Rückzugsbereich vorzusehen.
  • Im Gehege muss es erhöhte Flächen oder einen zusätzlichen, räumlich getrennten und abgedunkelter Bereich geben.
  • Ist Gruppenhaltung bei der Haltung mehrerer Tiere nicht möglich, muss zumindest geruchlicher, akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen mit Ausnahme kranker oder verletzter Tiere nicht in Einzelhaltung gehalten werden.
  • Kaninchen müssen dauernd Zugang zu Nagematerial (Holz, Äste etc.) und zu Stroh oder Heu in einer Raufe haben.
  • Es muss ständiger Zugang zu Wasser vorhanden sein.
  • Steht den Tieren kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung, müssen die Ställe Fenster oder sonstige offene oder transparente Flächen durch die Tageslicht einfallen kann im Ausmaß von mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierbereich des Stalles ist über acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 20 Lux zu erreichen.

Rechtsquellen

  • Tierschutzgesetz
  • 1. Tierhaltungsverordnung
Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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