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Was ich für die Geburt zu beachten habe Es ist wichtig, sich im Vorhinein über die Geburt Gedanken zu machen. Welche verschiedenen Möglichkeiten der Geburt gibt es und welche Möglichkeit ist für mich am besten?

Anmeldung zur Geburt

Anonyme Geburt

Checkliste

Weitere Informationen

Anmeldung zur Geburt

Spital

Sie sollten sich so früh wie möglich im Krankenhaus anmelden, in dem Sie Ihr Kind bekommen möchten, damit für Sie für die Geburt ein Bett reserviert wird. Die Kliniksuche hilft bei der Suche nach dem geeigneten Spital.

Ambulant

Eine Geburt, bei der Sie nicht im Krankenhaus bleiben müssen (ambulante Geburt), verbindet die Spitals- und Hausgeburt miteinander. Das Kind wird im Krankenhaus geboren. Wenn es keine Komplikationen gibt, können Mutter und Kind das Krankenhaus nach wenigen Stunden verlassen. Die Nachbetreuung erfolgt durch die Hebamme und Kinderärztin/Kinderarzt.

Hausgeburt

Bevor Sie sich für eine Hausgeburt entscheiden, sollten Sie das mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Dabei sollten auch die Wohnverhältnisse sowie die familiäre Situation berücksichtigt werden.
Mehr Info zur Geburt eines Kindes

Anonyme Geburt

Es besteht die Möglichkeit im Krankenhaus ein Kind anonym zur Welt zu bringen. Die Kindesmutter muss dafür keinen Namen nennen. Das Kind wird in der Regel nach der Geburt von Kinder- und Jugendhilfeträgern an Adoptiveltern vermittelt.
Mehr Info zur anonymen Geburt

Checkliste Geburt eines Kindes

Die Checkliste "Beruf und Finanzielles bei der Geburt eines Kindes" bietet Ihnen einen Überblick über die Dinge, die sowohl vor als auch nach der Geburt eines Kindes zu berücksichtigen sind.
Mehr Info zur Checkliste Beruf und Finanzielles bei der Geburt eines Kindes

Weitere Informationen

  • Kliniksuche (→ BMASGPK)
  • Anmeldung zur Geburt in Wien (→ Stadt Wien)
  • Geburtshilfe und Geburtsbetreuung (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
  • Hebammensuche (→ ÖHG)
  • Vorheriger Artikel: 
    Vor der Geburt
  • Nächster Artikel:
    Nach der Geburt
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Justiz

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