biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Eigene Einkünfte

Grundsätzlich müssen eigene Mittel eingesetzt werden. Folgende Einkünfte werden nicht in Abzug gebracht:

  • freiwillige Geldleistungen der freien Wohlfahrtspflege oder Leistungen von Dritten, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, es sei denn, diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung mehr erforderlich wären;
  • die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag sowie Absetzbeträge nach § 33 Abs 4 EstG;
  • das Pflegegeld oder ähnliche Leistungen sowohl bei der pflegebedürftigen Person selbst als auch bei deren pflegenden Angehörigen; 
  • Krisenzuwendungen des Bundes (zum Beispiel im Rahmen der Covid-Hilfen, Teuerungsausgleiche);
  • Nichtanrechnung des Kinderzuschlags nach § 104 EStG für Alleinerziehende und Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener in der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung.
  • Schmerzengelder sowie Versehrtenrenten und andere bestimmte Leistungen der Unfallversicherung sollen in der Sozialhilfe bzw.  Mindestsicherung weder als Einkommen noch als Vermögen (zum Beispiel bei Nachzahlungen) anrechenbar sein.

Darüber hinaus existieren in manchen Bundesländern noch weitere Ausnahmen.

Mit der Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz steht es den Bundesländern nun frei, auch Sonderzahlungen – egal ob aus unselbständiger Erwerbstätigkeit oder auf Basis pensionsrechtlicher Regelungen ("13. und 14 Monatsgehalt") – von der Anrechnung auszunehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht aufgrund des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes jedoch nicht.

Neu

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz stellt es den Bundesländern außerdem frei, Heizkostenzuschüsse von der Anrechnung auszunehmen.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht weiters einen Wiedereinsteigerfreibetrag von bis zu 35 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für all jene vor, die während des Sozialhilfebezugs eine Erwerbstätigkeit aufnehmen (für eine Dauer von höchstens zwölf Monaten).

Hinweis

Mit Stand 1. Jänner 2025 sind Ausführungsgesetze in sieben Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg) in Kraft.

Wien hat das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Teilbereichen umgesetzt. Die neuen Vermögensregelungen gelten mittlerweile auch in Wien. Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Ausführungsgesetze gelten noch die alten Mindestsicherungsgesetze der einzelnen Bundesländer (noch keine Umsetzung in Tirol).

Rechtsgrundlage

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Letzte Aktualisierung: 24. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG