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Tages- und Beschäftigungsstrukturen ("Beschäftigungstherapie")

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Für Menschen, die infolge von Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb nicht in der Lage sind, bieten die Bundesländer auf der Grundlage ihrer Zuständigkeit die Möglichkeit der Beschäftigung in Tages- und Beschäftigungsstrukturen an.

Die Arbeits- und Tätigkeitsschwerpunkte sind unterschiedlich. Neben Werkstätten mit einer Tagesstruktur werden auch Einrichtungen mit Wohnheimen angeboten. Durch fachkundige Betreuung und auf die individuelle Situation abgestimmte Aktivitäten sollen die Fähigkeiten der Menschen gefördert und weiterentwickelt werden. Einzelne Träger bieten Qualifizierungsgruppen, um Menschen mit Behinderungen an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

In den Tageswerkstätten gibt es keine Entlohnung, sondern ein Taschengeld. Bestehende finanzielle Leistungen, wie z.B. Familienbeihilfe oder eine allfällige Pension, bleiben davon jedoch unberührt. Seit 2011 sind diese Personen gesetzlich unfallversichert. Des Weiteren leben für Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturierenden Einrichtungen nach einem gescheiterten Arbeitsversuch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmte Leistungen, wie z.B. die erhöhte Familienbeihilfe, Waisenpension, wieder auf.

Zuständige Stelle

  • die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw.
  • der Magistrat Ihres Wohnbezirkes

Verfahrensablauf

Die Aufnahme in eine Einrichtung der Beschäftigungstherapie erfolgt nach Anhörung eines Sachverständigenteams, das aus

  • Ärztinnen/Ärzten,
  • Psychologinnen/Psychologen,
  • diplomierten Sozialarbeiterinnen/diplomierten Sozialarbeitern und
  • Berufsberaterinnen/Berufsberatern

besteht.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Beschäftigungstherapie kann formlos bei der zuständigen Behörde eingebracht werden.

Zusätzliche Informationen

Projekte inklusiver Arbeit

Im Jahr 2023 wurde eine → Studie durch das NPO-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien durchgeführt, die untersucht hat, wie sich eine Umstellung von Taschengeld auf Lohn in den Tageswerkstätten auswirken würde (Studie "Lohn statt Taschengeld"). Da es sich um ein hochkomplexes Thema handelt, das Arbeitsrecht, Sozialrecht, Behindertenhilfe der Bundesländer und viele andere Gesetzesmaterien betrifft, sollte die Studie dazu beitragen, "negative Folgen für Personen zu vermeiden". Basierend auf den Ergebnissen der Studie hat die österreichische Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern entschieden, in einem ersten Schritt innovative Projekte "Inklusiver Arbeit" zu fördern.

Diese Projekte sollen Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf, die derzeit in Werkstätten oder Tagesstrukturen beschäftigt sind oder nach aktueller Lage mit Wahrscheinlichkeit solchen Programmen zugewiesen würden, die Teilhabe am offenen Arbeitsmarkt ermöglichen. Zentrale Kriterien sind echte Arbeitsverträge, eine Vollversicherung in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung und ein lebensunterhaltssicherndes Entgelt. Das bedeutet, dass Personen, die bei den Projekten mitmachen, gerecht für ihre Arbeit bezahlt werden müssen. Sie sollen von diesem Gehalt gut leben können und nicht mehr von Sozialleistungen abhängig sein. Außerdem soll Anspruch auf Pension bestehen. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung umfassender Inklusion und echter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzt. Weitere Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite: Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Rechtsgrundlagen

Teilhabe-, Chancengleichheits- oder Sozialhilfegesetze der Bundesländer

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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