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Reparaturbonus

Reparieren statt wegwerfen! – Welche Vorteile bietet eine Reparatur eines E-Geräts oder Fahrrads? Wie hoch ist der Reparaturbonus? Wie beantrage ich den Reparaturbon? Wo kann ich den Reparaturbon einlösen?

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Betroffene
  • Voraussetzungen
  • Fristen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Vorteile einer Gerätereparatur

Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen übersteigt das, was die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine nachhaltige Lebensweise ist es daher notwendig, Konsum- und Produktionsmuster stark zu verändern. Bei einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Sinne der Kreislaufwirtschaft stehen langlebige Qualitätsprodukte, ein gutes Angebot für deren Wartung, Reparatur und Instandhaltung sowie neue Geschäftsmodelle wie etwa "mieten statt kaufen" im Vordergrund. Durch eine Reparatur bzw. durch Service- und Wartungsleistungen wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig. Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima werden geschont und das Elektroschrottaufkommen reduziert.

Reparieren bringt zudem weitere Vorteile:

  • Ein lieb gewonnenes Stück kann weiterhin genutzt werden.
  • Reparatur-Know-how, handwerkliche Tradition und wertvolle Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten.
  • Reparaturbetriebe und die heimische Reparaturszene werden gestärkt.

Reparaturbonus-Förderungsaktion

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) fördert mit dem Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung 

  • von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, sowie
  • von Fahrrädern.

Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans finanziert und umfasst ein Förderungsvolumen von insgesamt 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026. Darüber hinaus stehen 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln für die Förderungsaktion zur Verfügung.

Seit April 2022 können Privatpersonen einen Reparaturbon für die Reparatur ihrer Elektro- und Elektronikgeräte beantragen.

Seit September 2024 kann der Reparaturbon zusätzlich für die Reparatur von Fahrrädern sowie für ein Service und Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten und Fahrrädern genutzt werden.

Betroffene

Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen.

Voraussetzungen

Gefördert wird die Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, E-Bike, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger).

Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers).

Darüber hinaus wird die Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Fahrrädern gefördert.

Details finden sich in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder (→ BMLUK).

Hinweis

Die E-Geräte oder Fahrräder müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, Service und Wartung, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden. Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte und Fahrräder (→ BMLUK) finden sich auf der Website "reparaturbonus.at".

Fristen

Der erstellte Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.

Hinweis

Den Reparaturbonus gibt es so lange, wie Förderungsmittel vorhanden sind.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BMLUK)
Bei Fragen: Reparaturbonus-Kontaktformular für Privatpersonen (→ BMLUK)

Verfahrensablauf

Antrag

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können seit April 2022 den Reparaturbon online auf der Website "reparaturbonus.at" erstellen.

Einlösung

Der Reparaturbon kann bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb digital oder ausgedruckt eingelöst werden. Der teilnehmende Partnerbetrieb überprüft die Gültigkeit des Reparaturbons über den QR-Code oder durch Eingabe der Bon-Nummer. Pro Elektro-/Elektronikgerät/Fahrrad kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur, Service und Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres E-Gerät oder Fahrrad eingesetzt werden. Es gibt keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten bis maximal 200 Euro für die Reparatur, Service- oder Wartungsleistung und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.

Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur bzw. eine Service- oder Wartungsleistung beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Förderungseinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb und die Förderung wird direkt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Beispiel

Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 Euro brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 150 Euro.

Beispiel

Sollte sich die Kundin/der Kunde nach Ausstellung eines Kostenvoranschlags, für den bereits eine Förderung von 30 Euro gewährt wurde, für die Reparatur dieses E-Geräts oder Fahrrads entscheiden, beträgt die maximale Förderung für diese Reparatur 170 Euro. In Summe beträgt die Förderung also maximal 200 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Geräts.

Zusätzliche Informationen

Informationen für Betriebe zum Reparaturbonus finden sich auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

  • reparaturbonus.at (→ BMLUK)
  • Suche nach teilnehmenden Partnerbetrieben (→ BMLUK)
  • Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrräder (→ BMLUK)
  • Beispiele nicht förderungsfähiger Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrräder (→ BMLUK)
  • FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen (→ BMLUK)
  • Informationsblatt zur Förderungsaktion "Reparaturbonus" für Privatpersonen (→ BMLUK)
  • Reparaturratgeber auf klimaaktiv.at (→ BMLUK)
  • Kreislaufwirtschaftsstrategie (→ BMLUK)

Rechtsgrundlagen

  • Umweltförderungsgesetz (UFG)
  • Dienstleistungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland (→ BMLUK)
  • Kreislaufwirtschaft Förderungsrichtlinien (→ KPC)

Zum Formular

  • Online-Formular zur Erstellung des Reparaturbons (→ BMLUK)
  • Bei Fragen: Reparaturbonus-Kontaktformular für Privatpersonen (→ BMLUK)
Letzte Aktualisierung: 17. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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