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Aufschub des Zivildienstes

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Fristen
  • Zuständige Stelle
  • Erforderliche Unterlagen
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Ein Zivildienstpflichtiger wird grundsätzlich zum frühest möglichen Termin ab Feststellung der Zivildienstpflicht (positiver Feststellungsbescheid) zugewiesen.

Wenn der Zivildienstpflichtige noch für eine kurze Zeit in Ausbildung ist, wird geraten, einen Zuweisungswunsch für einen Termin nach Ausbildungsabschluss bekannt zu geben. Falls die Ausbildung jedoch noch längere Zeit dauert, kann ein Aufschub der Zivildienstleistung für die Dauer dieser Ausbildung beantragt werden.

Voraussetzungen

Ein Aufschub wird grundsätzlich nur für eine Berufs-, Schul- oder Hochschulausbildung gewährt, die bereits vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen wurde. Für eine später begonnene Ausbildung (z.B. Studium nach Matura) ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außergewöhnliche Härte bzw. ein bedeutender Nachteil entstehen würde.

Fristen

Die maximal mögliche Frist für einen Aufschub ist der 15. September des Kalenderjahres, in dem der Zivildienstpflichtige 28 Jahre alt wird.

Zuständige Stelle

Die → Zivildienstserviceagentur

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Aufschub für Zivildienstpflichtige"
  • Begründungsbestätigung (z.B. Lehrvertrag, Schul- oder Inskriptionsbestätigung)
  • Nachweis, welche außerordentlichen Härten mit der Unterbrechung der Ausbildung durch Leistung des Zivildienstes verbunden wären

Rechtsgrundlagen

  • Zivildienstgesetz 1986

Zum Formular

  • Zivildienst – Antrag auf Aufschub
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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