biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN)

Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.

Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.

Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.

Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:

  • Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
  • Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben

Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.

Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:

  • Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
    Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden.
  • Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Freiwillige Meldung
  • Persönliche Eignung
  • Militärischer Bedarf

Dauer der Einsätze:

  • Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
  • Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
  • Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen

Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.

Hinweis

Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.

oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formblatt "Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) - Freiwillige Meldung" sowie das Merkblatt zur freiwilligen Meldung zu KIOP-FORMEIN zum Download an.

Weiterführende Links

  • Besoldung von Formierten Einheiten (→ BMLV)
  • → Österreichisches Bundesheer
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG