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Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft

Wehrpflichtige österreichische Staatsbürger mit Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft müssen dann den Militärdienst in Österreich ableisten, wenn

  • der weitere Staatsbürgerschaftsstaat keine der nachstehenden internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
  • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

Diese sind:

  • "Straßburger Abkommen": Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit samt Anlage und Vorbehalt der Republik Österreich sowie Interpretative Erklärung
  • "Straßburger Übereinkommen": Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit samt Vorbehalten und Erklärungen der Republik Österreich 
  • "Haager Protokoll": Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
  • Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik über die Ableistung des Militärdienstes von Doppelbürgern
  • Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend den Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang
  • Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen ("Amtssitzabkommen – Allgemeines Privilegienabkommen")
  • Abkommen zwischen der Republik Österreich und der internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der internationalen Atomenergie-Organisation
  • Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung samt Notenwechsel
  • Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien
  • Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen über die Privilegien und Immunitäten der OPCW

Anwendbar sind nur Abkommen, die die Staatsbürgerschaftsstaaten des Betroffenen ratifiziert haben.

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung

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