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Strafen bei Verstößen durch Jugendliche im Burgenland

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen im Burgenland auf.

Verstoß

Konsequenz

Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

Verstoß gegen die Regelung bezüglich

  • Des Aufenthalts an allgemein zugänglichen Orten und Besuchs von öffentlichen Veranstaltungen
  • Des verbotenen Aufenthalts in bestimmten Lokalen und Betriebsräumlichkeiten
  • Des Erwerbs, Besitzes oder Gebrauchs von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern und Gegenständen
  • Rauchen und Alkohol
  • Sonstiger Rausch- und Suchtmittel

Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

  • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • Geldstrafe bis zu 200 Euro

Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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