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Erwerb eines akademischen Grades – Identitätsausweis

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Zuständige Stelle
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten

Allgemeine Informationen

Hinweis

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Identitätsausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.

Zuständige Stelle

  • Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
  • Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
    • In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
    • In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
    • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)

Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt. Liegt ein solcher nicht vor, so ist der Aufenthalt maßgebend. Eine aufrechte Meldung in Österreich ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
    (liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt)
  • Meldebestätigung
  • Alter Identitätsausweis
  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)

Auf Wunsch kann die Vorlage der Meldebestätigung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Letzte Aktualisierung: 2. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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