biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Auslandsadoption

Eine im Ausland erfolgte Adoption wird in Österreich anerkannt, wenn sie rechtskräftig ist und kein Grund zur Verweigerung der Anerkennung vorliegt.

Die Anerkennung der Auslandsadoption ist unter anderem zu verweigern, wenn:

  • Sie dem Kindeswohl oder anderen Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung offensichtlich widerspricht
  • Das Anhörungsrecht einer Partei nicht gewahrt wurde, es sei denn, sie ist mit der Adoption offenkundig einverstanden
  • Die ausländische Behörde bei Anwendung österreichischen Rechts international nicht zuständig gewesen wäre

Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption für Österreich ist am 1. September 1999 in Kraft getreten. Dem Übereinkommen gehört bereits eine Reihe europäischer, südamerikanischer und asiatischer Staaten an. Die zuständigen österreichischen zentralen Behörden sind die jeweiligen Landesregierungen, die von Adoptivwerberinnen/Adoptivwerbern bei einer geplanten Auslandsadoption unbedingt kontaktiert werden müssen.

Bei der Adoption eines ausländischen Kindes gibt es je nach Herkunftsland unterschiedliche Bedingungen.

Es gibt beispielsweise Herkunftsländer, die die Kinder

  • nur zu ihren neuen Eltern ausreisen lassen, wenn die Adoption im Heimatland des Kindes durchgeführt wird oder
  • mit einem speziellen Übergabebeschluss ausreisen lassen, wenn die Adoption im Aufnahmeland vollzogen wird.

Die Adoption im Herkunftsland setzt manchmal voraus, dass sich die Adoptivwerberinnen/die Adoptivwerber eine Zeit lang in diesem Land aufhalten müssen, bis das Verfahren der Adoption dort abgeschlossen werden kann.

Achtung

Aufgrund der unterschiedlichen zu erfüllenden Bedingungen können bei einer Auslandsadoption erhebliche Kosten (für Reisen, Aufenthalt, Übersetzungen von Dokumenten etc.) entstehen!

Tipp

Da sich die Bedingungen der Herkunftsländer für die Adoption häufig ändern, ist es sinnvoll, genauere Informationen zu einem bestimmten Land von den Adoptionsvermittlungsstellen anerkannter privater Träger oder bei den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfeträgern, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, einzuholen.

Aufenthaltsrecht des Adoptivkindes

Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Ihres Hauptwohnsitzes.

Staatsbürgerschaft des Adoptivkindes

Die Staatsbürgerschaft des Adoptivkindes wird durch die Adoption nicht berührt. Ein minderjähriges, ausländisches Kind, das von einer österreichischen Staatsbürgerin/einem österreichischen Staatsbürger adoptiert wird, hat jedoch einen Rechtsanspruch, dass ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird.  

Genauere Informationen über die im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelten Möglichkeiten des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Landesregierung Ihres Hauptwohnsitzes.

Rechtsgrundlagen

Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Übereinkommen über den Schutz von Kindern – internationale Adoption)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Justiz

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG