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Neukauf und Adaptierung

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Erforderliche Unterlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Bei berufstätigen Personen kann bei Neukauf und/oder Adaptierung eines Kraftfahrzeuges ein Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe gestellt werden. Dies ist maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von Zulassungsdatum bis Zulassungsdatum).

Hierfür ist das Ansuchen "Kfz-Zuschuss/Adaptierung" zu verwenden.

Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Verschulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden.

Voraussetzungen

  • Zulassung des Kraftfahrzeuges auf den Menschen mit Behinderung.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über eine Lenkberechtigung verfügen oder, falls dies nicht möglich ist, glaubhaft machen, dass das Kraftfahrzeug für die persönliche Beförderung genutzt wird.
  • Das Kraftfahrzeug muss nachweislich dazu dienen, den Arbeitsplatz zu erreichen.
  • Es ist der Nachweis über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Die Person mit Behinderungen muss das Kfz besitzen und nicht nur lenken.

Zuständige Stelle

  • Zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) oder
  • Sozialversicherungsträger

Tipp

Wenn Sie das Ansuchen bei einer der oben genannten Stellen einreichen, leitet diese das Ansuchen an alle Stellen weiter, die Zuschüsse und Darlehen gewähren.

Folgende Stellen gewähren Zuschüsse und zinsenlose Darlehen:

  • Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS)
  • Sozialversicherungsträger (PV: zinsenloses Darlehen)
  • Unfallversicherungsanstalt
  • Bezirkshauptmannschaften
  • in Statutarstädten: der Magistrat
    • in Wien: der Fonds Soziales Wien (→ FSW)

Erforderliche Unterlagen

  • Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe (Darlehen/Zuschuss) für den Ankauf bzw. die Adaptierung eines Kraftfahrzeuges (Kfz-Zuschuss-Ansuchen [wenn keine Berufstätigkeit vorliegt] (PDF, 259 KB))
  • Ausweis gemäß § 29b StVO oder Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass
  • Kopie des Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung)
  • Kopie der Lenkberechtigung (Führerschein)
  • Kfz-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg)
  • Lohnzettel als Einkommensnachweis

Bei nicht berufstätigen Personen (Pensionistinnen/Pensionisten, Kinder) kann bei behindertengerechter Adaptierung des Kraftfahrzeuges ein Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe gestellt werden. Hierfür ist ein Ansuchen an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zu stellen.

Zum Formular

Kfz-Zuschuss-Ansuchen (bei Berufstätigkeit) (PDF, 491 KB)

Kfz-Zuschuss-Ansuchen (wenn keine Berufstätigkeit vorliegt) (PDF, 259 KB)

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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