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Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Allgemeine Informationen

Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

Haftungsumfang

Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

  • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
  • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
  • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

  • Ärztinnen/Ärzte (→ USP)
  • Klinische Psychologinnen/klinische Psychologen, Gesundheitspsychologinnen/Gesundheitspsychologen und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten (→ USP)

Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

  • Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (→ USP)
  • Notarin/Notar (→ USP)
  • Bilanzbuchhaltungsberufe (→ USP)
  • Wirtschaftstreuhandberufe (→ USP)
  • Ziviltechnikerberufe (→ USP)
Hinweis

Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

Weiterführende Links

  • Versicherungen (→ VVO)
  • Haftpflichtversicherung für Gewerbe (→ USP)
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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