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L17 – Anmeldung zur Fahrprüfung

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

Praktische Fahrprüfung

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Absolvierung aller notwendigen Schulungen in der Fahrschule
  • Ausbildungsfahrten von mindestens 3.000 km mit einer Begleitperson
  • Gültiges ärztliches Gutachten

Achtung

Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

  • Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO) Ihrer Wahl
  • Für das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung: die Führerscheinbehörde, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat
    • In Städten mit Landespolizeidirektion (sofern es keine Bezirkshauptmannschaft gibt): die Landespolizeidirektion
      • In Wien: Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt (→ BMI)
    • In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
      • In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
      • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ LPD Burgenland)

Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

Verfahrensablauf

Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

Achtung

Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrtenprotokolle
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten

  • Theorieprüfung: 11 Euro
  • Praktische Prüfung: 60 Euro

Rechtsgrundlagen

  • Führerscheingesetz (FSG)
  • Führerscheingesetz – Vorgezogene Lenkberechtigungsverordnung (FSG-VBV)
  • Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV)
  • Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
Letzte Aktualisierung: 24. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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