biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: COVID-19-Überführungsgesetz

Das rechtliche Sonderregime für COVID-19-Angelegenheiten wird aufgehoben und in die Regelstrukturen übertragen.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 30. Juni 2023
  • Inkrafttreten: 1. Juli 2023

Ziele

  • Sicherstellung der Finanzierung der Infrastruktur, um in Summe zwei Millionen COVID-19-Impfungen für die Impfsaison 2023/2024 zu ermöglichen
  • Weitere Durchführung von COVID-19-Tests für die Feststellung einer Infektion mit SARS-CoV-2 und für die Festlegung der weiteren Behandlungsschritte (insbesondere Verschreibung von COVID-19-Heilmitteln)
  • Rechtliche Gleichbehandlung von SARS-CoV-2 mit anderen nicht meldepflichtigen respiratorischen Krankheiten
  • Anpassung von Früherkennungs- und Überwachungssystemen für meldepflichtige Krankheiten und nicht meldepflichtige übertragbare respiratorische Krankheiten an die aktuellen Bedürfnisse
  • Sicherstellung der Datenverarbeitung bereits gespeicherter Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im Register der anzeigepflichtigen Krankheiten über den 30. Juni 2023 hinaus für weiterhin unbedingt erforderliche Zwecke
  • Überführung von bewährten Pandemieregelungen in Regelstrukturen
  • Sicherstellung eines österreichweiten Angebots von SARS-CoV-2 Testungen nach Beendigung der Screeningprogramme im Rahmen der COVID-19-Pandemie
  • Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in einer Krisensituation

Inhalt

  • Schaffung eines COVID-19-Impffinanzierungsgesetzes und Beibehaltung der Regelungen zur Impfung im niedergelassenen Bereich
  • Außerkrafttreten von Bestimmungen mit 30. Juni 2023
  • Weitere Zulässigkeit von COVID-19-Tests
  • Weiterer Einsatz von Heilmitteln bei der Behandlung von COVID-19
  • Aufhebung des rechtlichen Sonderregimes für SARS-CoV-2 und damit im Zusammenhang stehende Anpassungen
  • Gesetzliche Verankerung von Früherkennungs- und Überwachungssystemen für meldepflichtige Krankheiten und nicht meldepflichtige übertragbare respiratorische Krankheiten im Epidemiegesetz
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Verarbeitung bereits gespeicherter Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im Register der anzeigepflichtigen Krankheiten über den 30. Juni 2023 hinaus
  • Verankerung von bewährten Pandemieregelungen im Dauerrecht
  • Befristete Ermächtigung für geeignete nichtärztliche Gesundheitsberufe zur Vornahme und Auswertung von Testungen auf SARS-CoV-2
  • Verordnungsermächtigung im Hinblick auf die ärztliche Versorgung im Zusammenhang mit Krisensituationen

Hauptgesichtspunkte

Seit Beginn des Jahres 2022 ist Omikron die weltweit dominante Virusvariante von SARS-CoV-2. Eine hohe Grundimmunität der Bevölkerung und die damit verbundenen milden Krankheitsverläufe führen nunmehr zu einem weitaus geringeren Risiko für die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung und für das Gesundheitssystem. Vor diesem Hintergrund ist die rechtliche Sonderstellung von SARS-CoV-2 im Vergleich zu anderen nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten nicht mehr angemessen. Deshalb werden die mit Ablauf des 30. Juni 2023 befristeten COVID-19-spezifischen Sonderbestimmungen nicht weiter verlängert bzw. aufgehoben. Zeitgleich wird SARS-CoV-2 aus der Verordnung der anzeigepflichtigen Krankheiten und dadurch aus dem Anwendungsbereich des Epidemiegesetzes gestrichen. COVID-19 wird rechtlich wie alle nicht anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten behandelt und der Umgang damit in die Regelstrukturen überführt. Es wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Bereiche Testen, Impfen und Arzneimittel für SARS-CoV-2 geschaffen. Außerdem waren in bestimmten Bereichen Übergangsbestimmungen erforderlich. Mit dem COVID-19-Impffinanzierungsgesetz werden die Länder weiter bei der Abwicklung der Corona-Schutzimpfung durch Zweckzuschüsse unterstützt.

Weiterführende Links

  • Bundesgesetzblatt I Nr. 69/2023 (→ RIS)
  • Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
  • Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
  • Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG