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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
  • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

Ziele

  • Transparenz staatlichen Handelns
  • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

Inhalt

  • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
  • Rascher Informationszugang

Hauptgesichtspunkte

Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

Weiterführende Links

  • Bundesgesetzblatt I Nr. 5/2024 (→ RIS)
  • Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
  • Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt

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