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Automatisierte Fahrsysteme

Rahmenbedingungen

Im Jahr 2016 wurden in Österreich mit der Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV) die rechtlichen Rahmenbedingungen für automatisierte Fahrzeuge und deren Systeme geschaffen. Auf deren Basis dürfen bei Testfahrten von Fahrzeugherstellenden, Entwickelnden von Systemen, Forschungseinrichtungen, Verkehrsunternehmen und Betreibenden von Kraftfahrlinien bestimmte Fahraufgaben einem im Fahrzeug vorhandenen Fahrassistenzsystem oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystem übertragen werden (z.B. Abstand halten, Beschleunigen, Bremsen oder Spurhalten). Dabei müssen jedenfalls die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, der Eisenbahnkreuzungsverordnung und des Immissionsschutzgesetzes-Luft eingehalten werden.

Durch die Verordnung ist festgelegt,

  • in welchen Verkehrssituationen,
  • auf welchen Arten von Straßen,
  • bis zu welchen Geschwindigkeitsbereichen,
  • bei welchen Fahrzeugen und
  • welchen Assistenzsystemen oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystemen

bestimmte Fahraufgaben für Testzwecke übertragen werden können.

Voraussetzung ist, dass die Testlenkerin/der Testlenker jederzeit in der Lage sein muss, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen. Deshalb dürfen genehmigte Testfahrten nur von besonders geschulten Testfahrerinnen/Testfahrern durchgeführt werden.

1. Schritt: Bestimmte Anwendungsfälle (Testbetrieb)

Die Verordnung ermöglicht dabei kein allgemeines Testen, sondern nur bestimmte Anwendungsfälle mit großem Potenzial, in deren Rahmen Tests durchgeführt werden können. Diese umfassen folgende Anwendungsbereiche:

  • Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung
  • Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel
  • Autobahnpilot mit automatisierten Auf- und Abfahrten
  • Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
  • Automatisiertes Parkservice
  • Automatisierte Arbeitsmaschine
  • Automatisiertes Absicherungsfahrzeug

Weitere Anwendungsfälle könnten nach Bedarf und Empfehlung durch den Expertenrat mittels Novellierung in die Verordnung aufgenommen werden.

Weitere Entwicklungen

Seit Inkrafttreten der AutomatFahrV wurden drei Novellierungen (Änderungen) der Verordnung vorgenommen. 

In Serie genehmigte Fahrassistenzsysteme

Im Jahr 2019 wurde die Verordnung dahingehend erweitert, dass sie nicht nur den Rahmen für das Testen regelt, sondern auch die Grundlage zum Einsatz für in Serie genehmigte Fahrassistenzsysteme schafft. Konkret geht es um die Einparkhilfe und den Autobahnassistenten.

Hinweis:

Diese Systeme (Einparkhilfe und Autobahnassistenten) dürfen damit auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Österreich eingesetzt werden, ohne dass die Lenkerin/der Lenker weiterhin stets immer eine Hand am Lenkrad haben muss.

Im Rahmen der AutomatFahrV wird also zwischen Testbetrieb und dem regulären Einsatz von bereits genehmigten und in Serie befindlichen Fahrassistenzsystemen unterschieden.

Testen automatisierter Arbeitsmaschinen

Im Jahr 2020 wurde (mit der 39. Novelle des Kraftfahrgesetzes) das Testen automatisierter Arbeitsmaschinen ermöglicht. Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von unter 10 km/h dürfen seither auch ohne einen Platz für die Lenkerin/den Lenker ausgeführt werden, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Dafür wird eine Fernbedienung benötigt.
  • Die Person, die das Fahrzeug steuert, muss sich dabei in der Nähe des Fahrzeuges aufhalten, um bei Gefahrensituationen notfalls einschreiten zu können.
  • Sie gilt als Lenkerin/Lenker und muss das Fahrzeug über einen Notschalter zum Stillstand bringen können.

Weitere Anwendungsfälle

Im Jahr 2022 erfolgten die nächsten Änderungen der Verordnung: 

  • Erweiterung der Anwendungsfälle zum Testen,
  • Anforderungen an Sicherheitsfahrende sowie
  • verpflichtete Aufnahme einer Streckenabschnittsanalyse mit der damit verbundenen Risikoanalyse sowie einem Risikomanagement.

Im Jahr 2024 wurden weitere rechtliche Anpassungen vorgenommen, um zusätzliche Anwendungsfälle zu ermöglichen. 

Ansprechstelle

Die "Kontaktstelle Automatisierte Mobilität" in der AustriaTech ist Ansprechstelle für jene Organisationen, die auf österreichischen Straßen automatisierte oder vernetzte Fahrzeuge testen wollen. Diese Testszenarien können mit Formular beantragt und der Kontaktstelle per E-Mail übermittelt werden. 

Weiterführende Links

  • Automatisiertes Fahren (BMIMI) 
  • Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (AustriaTech)

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV)
  • § 102 Abs. 3, 3a und 3b Kraftfahrgesetz (KFG)
  • § 34 Abs. 6 Kraftfahrgesetz (KFG)
Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
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