Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Sozialkontakte
Hunden muss mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
Erst wenn Welpen über acht Wochen alt sind, dürfen sie vom Muttertier getrennt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertiers oder der Welpen erforderlich ist.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion