Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Mindestsichernde Leistungen, Beratung und Betreuung
Ich habe Fragen zur Sozialhilfe, Mindestsicherung, zu Gebührenbefreiungen und Zuschüssen
- Soziale Dienste
- Unterhaltsvorschuss
- Familienhärteausgleich (→ BKA)
- Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
- Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger
- Hilfe für nicht krankenversicherte Personen
- Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card
- Befreiung von ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas
- Wohnschirm des Sozialministeriums
- Schuldenberatungsstellen
- Bewährungshilfe und Haftentlassenenhilfe
SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion