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Übungsfahrten – Anmeldung zur Fahrprüfung

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil kann frühestens mit Erreichen des für die jeweilige Klasse erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.

Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

  • Absolvierung aller notwendigen Schulungen in der Fahrschule
  • Übungsfahrten von mindestens 1.000 km mit einer Begleitperson
  • Erreichen des jeweiligen Mindestalters
  • Gültiges ärztliches Gutachten

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

  • Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO) Ihrer Wahl
  • Für das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung: die Führerscheinbehörde, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat
    • In Städten mit Landespolizeidirektion (sofern es keine Bezirkshauptmannschaft gibt): die Landespolizeidirektion
      • In Wien: Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt (→ BMI)
    • In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
      • In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
      • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)

Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

Verfahrensablauf

Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit dem Schulfahrzeug einer Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Übungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.

Achtung

Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L"-Schild) des Fahrzeugs.

Ausführliche Informationen zum Thema "Übungsfahrten – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrtenprotokolle
  • Bestätigungen der Fahrschule über die durchgeführten Schulungen (Beobachtungsfahrt sowie Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung)

Kosten

  • theoretische Fahrprüfung: 11 Euro (bei 2 Modulen)
  • praktische Fahprüfung: 60 Euro

Rechtsgrundlagen

  • Führerscheingesetz (FSG)
  • Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV)
Letzte Aktualisierung: 24. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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