biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Präventionsarten

Es gibt zur Kategorisierung der Suchtprävention keine einheitliche Begrifflichkeit. Am häufigsten werden folgende Einteilungen verwendet:

  • Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention
  • Universelle, Selektive, Indizierte Intervention

Daneben gibt es aber noch andere Ansätze wie etwa Verhaltens- versus Verhältnisprävention oder direkte versus indirekte Ansätze.

Tipp

Die österreichischen Fachstellen für Suchtprävention haben eine umfassende Bestandsaufnahme der relevanten Präventionskonzepte und Begriffssysteme gemacht und auf deren Basis ein Leitbild für ihre Tätigkeit entwickelt, das vom Sozialministerium publiziert wurde.

Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention

Die Arten der Prävention in dieser Einteilung folgen dem Zeitpunkt des Einsetzens und der Zielrichtung der Maßnahmen. Sie ist vorwiegend medizinisch orientiert.

Primärprävention

Die Primärprävention setzt vor der Entstehung eines Problems an und richtet sich an die allgemeine Bevölkerung oder auch an spezielle Personengruppen, die keine Risikogruppen darstellen.

Sekundärprävention

Die Sekundärprävention wendet sich an definierte Risikogruppen (das heißt Gruppen der Bevölkerung, die gefährdeter erscheinen, süchtig zu werden), aber auch an Personen, die sich bereits im Anfangsstadium einer Suchterkrankung befinden.

Tertiärprävention

Die Tertiärprävention richtet sich an Personen, die bereits an einer Abhängigkeitserkrankung leiden.

Universelle, Selektive, Indizierte Intervention

In dieser Untergliederung sind alle Maßnahmen erfasst, die vor der vollen Ausprägung der Erkrankung einsetzen.

"Universelle" präventive Intervention

Jede Maßnahme, die für die allgemeine Bevölkerung positiv ist, um künftige Probleme zu verhindern, wird als "universelle" präventive Intervention bezeichnet. Hiezu gehören Schulprogramme zur Förderung der Lebenskompetenzen der Schülerinnen/Schüler, massenmediale Kampagnen, Maßnahmen am Arbeitsplatz etc.

"Selektive" präventive Intervention

"Selektive" präventive Interventionen sind an Risikogruppen gerichtet, das heißt an Personen, die gefährdeter erscheinen, Substanzen zu missbrauchen bzw. abhängig zu werden. Hiezu zählen etwa Kinder von alkoholkranken Eltern.

"Indizierte" präventive Intervention

Maßnahmen, die an Personen gerichtet sind, die bereits Anzeichen einer Abhängigkeitserkrankung und ein gefestigtes Risikoverhalten aufweisen, aber bei denen die diagnostischen Kriterien der Abhängigkeit noch nicht gegeben sind, fasst man als "indizierte" präventive Interventionen zusammen. Hiezu zählen zum Beispiel junge Erwachsene, die am Wochenende wiederholt exzessiv Alkohol trinken.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG